Arbeitsschutz für Heilmittelerbinger

Um Gefahren für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter therapeutischer Praxen zu verhüten, gibt es gesetzliche Regelungen zum technischen Arbeitsschutz. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel in der Januarausgabe des Magazins Zukunft:Praxis.

Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten Praxisinhaber, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bei dieser werden die potentielle Gefährdung durch die Einrichtung der Räume und Arbeitsplätze, die Regelungen der Arbeit mit Patienten, die Organisation von Arbeitsabläufen und der Arbeitsschutz bei der Büroarbeit eingeschätzt.

Da die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sie sich nicht durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag vermeiden.

Im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung können sich Praxisinhaber von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen lassen. Da therapeutische Praxen durchschnittlich weniger als zehn Mitarbeiter haben, greift zumeist das Modell der Regelbetreuung, das eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung im Bedarfsfall vorsieht.

Welche grundlegenden Anforderungen an die Praxisräume und die Organisation von Arbeitsabläufen gestellt werden, lesen Sie neben weiteren Details zum Thema auf optica.de/arbeitsschutz.

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