Anwaltliche Aufklärung über Alternativen, Zukunftsprognose, Zulassungsentziehung/Verzicht auf die Zulassung

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel bespricht in der rennomierten Fachzeitung „Medizinrecht“ ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes. Rechtsanwälte wurden dort von ihren ehemaligen Mandanten – erfolglos – in Regress genommen, die einem Vertragsarzt, dem erhebliche Pflichtverstöße vorgeworfen wurden, geraten hatten, freiwillig auf die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung zu verzichten. Die gegen den Vertragsarzt durch Staatsanwaltschaft und Kassenärztliche Vereinigung erhobenen Vorwürfe wurden später fallen gelassen. Besprochen werden insbesondere die anwaltlichen Aufklärungspflichten und die Dokumentation der Aufklärung.

Der Beitrag von Dr. Dr. Thomas Ruppel ist im aktuellen Heft 7 (MedR 2022, 593-597), direkt bei Springer und bei Beck-Online abrufbar.

jurisPraxisreport: Aufbewahrung von Patientenakten nach Tod des Arztes

Bei Praxisübernahmen vereinbaren Abgeber und Erwerber ein sogenanntes „Zwei-Schrank-Modell“. Nach diesem verbleiben die Patientenakten bei dem Praxisnachfolger, sodass dieser die Möglichkeit hat, zur Behandlung übernommener Patienten deren Vorgeschichte einzusehen. Zugleich ist für den Abgeber so die sichere Verwahrung gewährleistet, und er kann im Falle von Regressen jederzeit auf die Akten zugreifen.

Für den Fall einer plötzlichen Erkrankung oder des Todes eines Arztes im laufenden Praxisbetrieb fehlen solche Regelungen allerdings. Steht der Erbe (noch) nicht fest, fällt die Aufbewahrungspflicht auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht der Ärztekammer zu, sondern einem hierfür zu bestellenden Rechtspfleger. Zu diesem Ergebnis kommt der 3. Senat des OLG Rostock in seinem Beschluss vom 02.07.2020. Diesen bespricht Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im jurisPraxisreport Medizinrecht (2/2021, Anm. 1, herausgegeben von Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht).

Abwehr und Prävention von Plausibilitätsprüfungen

Regresse stellen für betroffene Ärzte oftmals eine existenzbedrohene Gefahr und die Ursache großer Stressbelastung dar. Wie man durch eine gute Organisation von Praxisabläufen präventiv gegen sie vorgeht und was im Falle bereits laufender Verfahren zu tun ist, erläutern Rechtsanwältin Julia Fahrinsland und Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in der aktuellen Ausgabe des Magazins „vernetzt + versorgt“ (Nr. 12/Februar 2021).

Kassenleistung…

Selbst in solchen Fällen kann eine Gesetzliche Krankenversicherung den Patienten nicht an den Kosten beteiligen, obwohl man es sich manchmal wünschen würde:

„In der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag ist es zu einer Explosion auf einem Sportboot am Ufer des Kölpinsees gekommen, als der Leipziger Freizeit-Kapitän mit einer Kerze in der Hand nach der Ursache für den Kraftstoff-Geruch an Bord suchen wollte.“

Quelle: Nordkurier Online