Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel bespricht in der rennomierten Fachzeitung „Medizinrecht“ ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes. Rechtsanwälte wurden dort von ihren ehemaligen Mandanten – erfolglos – in Regress genommen, die einem Vertragsarzt, dem erhebliche Pflichtverstöße vorgeworfen wurden, geraten hatten, freiwillig auf die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung zu verzichten. Die gegen den Vertragsarzt durch Staatsanwaltschaft und Kassenärztliche Vereinigung erhobenen Vorwürfe wurden später fallen gelassen. Besprochen werden insbesondere die anwaltlichen Aufklärungspflichten und die Dokumentation der Aufklärung.
Der Beitrag von Dr. Dr. Thomas Ruppel ist im aktuellen Heft 7 (MedR 2022, 593-597), direkt bei Springer und bei Beck-Online abrufbar.