Rechtswidriges Hilfsprogramm für Therapeuten: Keine Nachbesserung geplant

Seit seinem Inkrafttreten wird der Schutzschirm für Erbringer von Heilmitteln in seiner derzeitigen Form scharf kritisiert. Vielfach wurde das Gesundheitsministerium aufgefordert, nachzubessern und die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu beenden.

Aus dem politischen Berlin hört man nun, dass eine nachträgliche Anpassung der Zuschussberechnung nicht geplant sei. Somit bleibt betroffenen Heilmittelerbringern nur der Klageweg, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie gerne, wenn auch Ihnen zu geringe oder gar keine Zuschüsse bewilligt worden sind.

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