Plötzliche Erkrankungen und schwere Unfälle sind nicht nur Schicksalschläge, sondern bedrohen auch die Familie und die wirtschaftliche Existenz von Praxisinhabern. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel bespricht in der Ausgabe 06/22 von „Zukunft Praxis“ wie Praxisinhaber am Besten vorsorgen können: Mit einem Notfallkoffer an wichtigen Informationen, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Der Autor stellt die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und gibt wichtige Tipps, welche Fehler man vermeiden sollte, damit im medizinischen Ernstfall nicht noch juristische Probleme entstehen. Der Beitrag kann abgerufen werdne unter: www.optica.de/notfallkoffer