Im Ernstfall abgesichert: Die rechtssichere Gestaltung von Vorsorgevollmachten

Auch wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, sind dennoch viele Entscheidungen zu treffen und Dinge zu erledigen. Dazu gehören Vertragsschlüsse, Umzüge – zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung -, aber auch das Öffnen von Briefen und andere Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Wie man sich frühzeitig für die Einwilligungsunfähigkeit absichern kann, erklärt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Magazin Zukunft:Praxis (03/22).

Zwischen dem Eintritt des sogenannten Vorsorgefalls und dem Tod vergehen oft Jahre. Anders als bei medizinischen Entscheidungen, bei denen anhand einer Patientenverfügung der mutmaßliche Wille gut eingeschätzt werden kann, ist eine solche Vorsorge bei Rechtsgeschäften nicht möglich. Um nichtsdestotrotz bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Formulierung einer Vorsorgevollmacht. Diese bestimmt, wer im Ernstfall auf Konten zugreifen, Verträge eingehen und lebensverändernde Entscheidungen für den Hilfebedürftigen treffen darf.

Auch für Heilmittelerbringer ist es wichtig zu wissen, wer für einwilligungsunfähige Patienten den Behandlungsvertrag schließen kann oder wer der Ansprechpartner im Falle von Abrechnungsproblemen ist. Diese und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf optica.de.

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