Wann sind Verträge verbindlich?

Viele Therapeut:innen glauben, dass sie einfach von einem getätigten Kauf oder Vertragsschluss zurücktreten können. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, da Praxisinhaber:innen gesetzlich als Unternehmer:innen eingestuft werden und somit die Verbraucherschutzregeln für sie nicht gelten. So begehen Praxisinhaber:innen sogar einen strafbaren Betrug, wenn sie privat etwas bestellen und schließlich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Das heißt aber nicht, dass es keinen Käuferschutz für Unternehmer:innen gibt. Bei mangelhaften Produkten, bei denen keine Neulieferung oder Reparatur möglich ist, besteht auch für Unternehmer:innen die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel erklärt im Ratgeber Recht von Optica welche Risiken bei Käufen auf Messen und Internetbestellungen gelten. Dabei beantwortet er auch die Frage wer in einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis der richtige Ansprechpartner ist. Schließlich gibt er hilfreiche Tipps.

Den Beitrag finden Sie im Juliheft von Zukunft Praxis und online im Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/wann-sind-vertraege-verbindlich

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