Möglichkeiten zu Abfederung wirtschaftlicher Schäden VIII – Soforthilfe für Zahnärzte und Erbringer von Heilmitteln

Neben der Hilfe für Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Kliniken sollen nun auch Zahnärzte und Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln Unterstützung seitens des Staates erhalten, um den besonders großen Einbrüchen der Einnahmen dieser beider Gruppen entgegenzuwirken.

Die in Form von einmaligen, rückzahlungsfreien Zahlungen geplanten Hilfsmaßnahmen fallen dabei je nach Berufsgruppe unterschiedlich hoch aus. Therapeuten erhalten zunächst 40% der Einkünfte aus dem 4. Quartal 2019. Bei Zahnärzten ist ein Zuschuss von 90% der Vergütung desselben Quartals geplant. Letztere dürfen am Ende des Jahres 30% von zu viel gezahlten Hilfsgeldern behalten, um dem sehr hohen Rückgang der Patientenzahlen Rechnung zu tragen. Die Verabschiedung der Verordnung soll noch in dieser Woche erfolgen.

Bei sämtlichen Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten Ihrer Praxis zum Ausgleich von Honorarausfällen, der Weiterbehandlung unter besonderen Schutzmaßnahmen sowie allen Folgen der Corona-Pandemie beraten die Rechtsanwälte und Juristen unserer Lübecker Kanzlei Sie gern, zum Ausschluss eines Ansteckungsrisikos auch digital.

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