Der Fall Niels H.: Anklage gegen sechs Klinikverantwortliche

Der Fall Niels H.: Niels H. war als Krankenpfleger von 1999 bis 2005 u.a. in dem ehemaligen Klinikum Delmenhorst tätig. In dieser Zeit kam es zu rätselhaften Not- und Todesfällen. 2005 wurde er von Kollegen erwischt, als er die Spritzenpumpe eines Patienten manipulierte und diesem ohne medizinische Indikation Gilurytmal mit dem Wirkstoff Ajmalin verabreichte. Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen wurden etwa 300 Todesfälle von der Polizei untersucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Niels H. für insgesamt 37 Todesfälle verantwortlich sei. Im Februar 2015 wurde Niels H. wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg hat nunmehr Anklage gegen insgesamt sechs Verantwortliche des Klinikums wegen Totschlag durch Unterlassen erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass Sie nicht gehandelt hätten, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass Niels H. Patienten getötet habe.

Der Verdacht sei erstmals Mitte Mai 2005 zwischen einem Pfleger und der stellvertretenden Stationsleiterin diskutiert worden, der Stationsleiter habe von dem Verdacht spätestens Ende Mai erfahren – dennoch habe man Niels H. weiterhin als Krankenpfleger arbeiten lassen. Sogar, als eine Kollegin ihn Ende Juni bei einem Mord auf frischen Tat ertappt habe, habe der Krankenpfleger noch weitere zwei Tage seiner Arbeit nachgehen dürfen. In der Zeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni habe Niels H. fünf Patienten getötet, das letzte Opfer an seinem letzten Arbeitstag.

Die Verantwortlichen der Klinik hätten beschlossen, die Polizei nicht einzuschalten und auch den Krankenpfleger nicht mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Sie seien auf Grund ihrer Funktion jedoch verpflichtet gewesen, das Leben der Patienten zu schützen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie aus Angst um die Reputation der Klinik die Taten von Niels H. billigend in Kauf genommen hätten.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikmitarbeiter und Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und finden mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Patienten schützen können und der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.

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