Dürfen Angehörige Einsicht in die Patientenakte nehmen?

In einem neuen Beitrag beleuchtet Fachanwalt für Medizinrecht Dr. 
Dr. Thomas Ruppel das Thema der Einsicht in Patientenakten und die damit 
verbundenen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich liegt das Einsichtsrecht 
allein bei dem/der Patient:in, wobei weder Verwandte noch 
Ehepartner:innen Zugang zur Akte haben. Das bedeutet, das diesen nicht 
einmal mitgeteilt werden darf, ob der/die Partner:in sich in der 
Behandlung des/der Therapeut:in befindet oder befand. Eine Möglichkeit 
dem/der Ehepartner:in Akteneinsicht zu ermöglichen ist den/die 
Therapeut:in von der Schweigepflicht zu entbinden, diese sollte aufgrund 
der Gefahr einer Strafverfolgung stets schriftlich erfolgen. Unter 
welchen Umständen Angehörige noch Einsicht in die Patientenakte nehmen 
dürfen und wann die Erben ein Einsichtsrecht haben, können Sie im 
Septemberheft von „Zukunft Praxis“ nachlesen.

Den Beitrag finden Sie außerdem online im Ratgeber Recht von Optica 
unter diesem Link: 
https://www.optica.de/wissenswert/detail/duerfen-angehoerige-einsicht-in-die-patientenakte-nehmen?utm_source=Zukunft%20Praxis&utm_campaign=optica_informiert_09_23

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