Das für viele Therapeuten leidige Thema DSGVO und den Gesundheitsdatenschutz beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem aktuellen Beitrag für „Zukunft Praxis“, der online nachgelesen werden kann. Anschaulich und verständlich geht Dr. Dr. Ruppel auf Akteneinsichtsrechte von Patienten, Speicherpflichten, das (zumeist nicht bestehende) Recht auf Löschung von Gesundheitsdaten und ihre Weitergabe ein.