Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel vertreten Kassenarzt vor dem Bundessozialgericht

In einem aktuellen Fall um Honorarkürzungen hat das Team um Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen Gynäkologen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vertreten. Hintergrund war der Streit über das Bestehen einer Betriebsstättengenehmigung.

Der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Gynäkologe hatte in seinem Antrag zur Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersuchungen als Hauptbetriebsstätte seine Privatanschrift und als weitere Hauptbetriebsstätte seinen Praxissitz angegeben. Zunächst wurde nur der Praxissitz als Hauptbetriebsstätte genehmigt. Widerspruch und weitere Verhandlungen über die zweite Genehmigung blieben erfolglos. Nach einem Jahr erhielt der Arzt dann eine Nebenbetriebsstättennummer für die Räume an der Privatanschrift.

Acht Monate später wurde diese Genehmigung allerdings wieder aufgehoben und dem Arzt wurde mitgeteilt, dass auch das vorherige Schreiben zur Genehmigung der Nebenbetriebsstätte keine Gültigkeit habe. Die vom Arzt abgerechneten Leistungen wurden dennoch weiterhin vorbehaltlos vergütet. Klage, Berufung und Revision gegen die Ablehnung der Genehmigung blieben ohne Erfolg.

Inzwischen hatte der Arzt seine Zytologieeinrichtung vollständig an den Praxissitz verlegt, die bei einer Begehung keinen Grund zur Beanstandung ergab. Die KV verfügte nach einer Anhörung des Arztes eine Honorarkürzung in 7-stelliger Höhe für die Quartale ab der Genehmigung der Nebenbetriebsstätte bis zur Verlegung der Zytologie an den Praxissitz. Wiederum blieben Widerspruch und Klage ohne Erfolg.

Im Zuge des Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht dann die Kürzungen der Quartale von der Genehmigung der Nebenbetriebsstätte bis zum Widerruf der Genehmigung aufgehoben. Das laut Gericht „missverständliche Verwaltungshandeln“ führte dazu, dass der Arzt sich berechtig sah, abrechnungsfähige Leistungen in der zweiten Betriebstätte zu erbringen. Gegen die Entscheidung des Landessozialgerichts legten beide Parteien Revision ein.

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