BSG-Urteil zur Honorar-Pflege eröffnet Chancen für Personalagenturen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 4. und 7. Juni 2019 entschieden, dass Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen für Honorarärzte und -pflegekräfte Sozialversicherungsbeitrage abführen müssen. Damit dürfte der Trend der vergangenen Jahre zu mehr freien Mitarbeitern in der Pflege ein Auslaufmodell werden.

Das eröffnet wiederum Chancen für Zeitarbeitsfirmen und Personalvermittler. Sie können auf der einen Seite den bisher freiberuflich tätigen Ärzten und Pflegekräften, die nicht in eine Festanstellung wechseln wollen oder können, eine berufliche Perspektive bieten. Auf der anderen Seite können sie die Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen bei der Personalsuche und der Besetzung von offenen Stellen unterstützen.  

Wie sich die BSG-Urteile auf die Personalsituation in der Pflege auswirken, wie Sie als Zeitarbeitsunternehmen oder Personalvermittler sich auf diese Situation einstellen und welche rechtlichen Details zu beachten sind – dazu berät unsere Kanzlei. Mit unserer Expertise im Gesundheitsrecht und Arbeitsrecht sind wir fachkundige Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Die Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_22.html

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_21.html

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