Mitarbeit am Innovationsfondsprojekt „RubiN“

Im hohen Lebensalter nehmen viele Menschen mehr und mehr gesundheitliche Versorgungsangebote von Ärzten, Physiotherapeuten und anderen Dienstleistern in Anspruch. Durch schlechte Koordinierung dieser Behandlungen entstehen dabei oftmals vermeidbare Kosten, beispielsweise durch die doppelte Durchführung einer ärztlichen Untersuchung aufgrund mangelnder Absprache. Hierdurch wird unser Gesundheitssystem jedes Jahr mit hohen Ausgaben belastet; die dafür genutzten Mittel könnten an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.

Aus diesem Grund wurde das Innovationsfondsprojekt „Regional ununterbrochen betreut im Netz“ („RubiN“) entwickelt. In diesem vom Gemeinsamen Bundesausschuss geförderten Pilotprojekt werden medizinische Dienstleistungen für Patienten über 70 Jahren von Versorgungskoordinatoren organisiert, um die unnötige Erbringung von Leistungen zu vermeiden. Hierdurch werden Kosten minimiert und den Patienten bleiben mühsame Anfahrten und Untersuchungen erspart, wenn sie nicht notwendig sind.

Die Beurteilung aller rechtlichen Aspekte des Projektes übernehmen die Rechtsanwälte und Juristen unserer Lübecker Kanzlei.

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