Anwalt des Vaters des Winnenden-Täters im Interview zum Schadensersatz aus Behandlungsvertrag

Die gerade auch für juristische Laien gut verständliche Onlinezeitung „Legal Tribune Online“ hatte vor einiger Zeit ein interessantes Interview mit dem Anwalt des Vaters des Täters von Winnenden geführt.

Zum Hintergrund: Sein Sohn tötete bei dem bundesweit beachteten Amoklauf fünfzehn Menschen und schließlich sich selbst. Der Vater wurde mittlerweile in einem (erneuten) Strafprozess zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, hat aber auch gegen dieses Urteil erneut Revision eingelegt.

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung besteht für den Vater die Gefahr, zivilrechtlich von den Opfern oder deren Angehörigen in Anspruch genommen zu werden, erste Klagen sind anhängig. Um dies zu verhindern möchte er sich von der Klinik, in der sein Sohn vor dem Amoklauf in Behandlung von etwaigen Ansprüchen freistellen lassen. Grundlage hierfür ist ein Behandlungsvertrag zwischen der Klinik und dem Sohn, in den auch die Eltern einbezogen werden.

Ein lesenswertes Interview zu einem arzthaftungsrechtlichen Fall in einer interessante Viereckskonstellation hier.