Dieberisches Rettungsdienstpersonal

Unter der juristisch nicht korrekten Überschrift „Rettungssanitäter raubt seine Patienten aus“ berichtet die Südwest Presse von Fällen, in denen Rettungsdienstpersonal bei Patienten in der Wohnung nach Schmuck und Bargeld gesucht und dieses gestohlen haben.

Ob es sich bei dem Täter tatsächlich um einen Rettungssanitäter und nicht um Rettungsassistenten handelt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber ein „Raub“, wie die Zeitung meinst, liegt mit ziemlicher Sicherheit nicht vor. Etwas verallgemeinert ist ein Raub eine Nötigung (etwa eine Gewaltanwendung oder einer Drohung mit Gewalt), um einen Diebstahl begehen zu können. Es ist kaum wahrscheinlich, dass der Täter, der gerade die Situation seines Opfers ausnutze, d.h. das dieses behandelt wurde oder schon im Rettungswagen lagt, auch noch Gewalt anwendete. Vielmehr wird er gerade darauf bedacht gewesen sein, dass die Wegnahme der Gegenstände gar nicht auffällt.So oder so wird dem Täter nun der Prozess gemacht.

Schreibe einen Kommentar