Homepage: So sind Kontaktformular und Impressum DSGVO-konform

Wer für seine Praxis eine Webseite einrichtet, muss spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einiges beachten, um vor Abmahnungen oder Unterlassungsklagen geschützt zu sein.

Dr. Dr. Thomas Ruppel erläutert in seinem RatgeberRecht-Beitrag „Homepage rechtssicher gestalten: Was ist bei Kontaktformular und Impressum zu beachten?“ was Betreiber einer Praxiswebseite beachten müssen, um nicht gegen die geltende Datenschutzbestimmungen oder Gesetze zu verstoßen.

Kontaktformulare müssen beispielsweise eine SSL-verschlüsselt übermittelt werden, für die E-Mailadresse der Praxis dürfen nur Provider innerhalb der EU genutzt werden. Das Impressum muss mit zwei Klicks erreichbar sein und muss bestimmte Daten zwingend enthalten. Nicht zu vergessen die Datenschutzerklärung ob als Teil des Impressums oder separat. Diese muss im Zuge der DSGVO nicht nur Informationen über die Rechte der Patienten bezüglich Verarbeitung ihrer persönlichen Daten enthalten. Die Datenschutzerklärung muss auch umfassend transparent machen, welche persönlichen Nutzerdaten wie verarbeitet werden – inklusive externer Dienste wie Google und sozialer Medien, wenn sie in die Webseite eingebunden sind.

Der Infoservice RatgeberRecht ist eine Kooperation zwischen der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener. Die Beiträge richten sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Auf der Optica-Webseite finden Sie im Menü „Wissenswert“ weitere Beiträge von Dr. Dr. Thomas Ruppel.

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