Kommt eine Verschärfung des Heilpraktikerrechts?

Nach den auch die die Publikumspresse gegangenen Todesfällen bei der alternativen Krebs“behandlung“ durch einen Heilpraktiker mit dem nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat wurde nicht nur die Klinik des Heilpraktikers zwischenzeitlich geschlossen, sondern wird offenbar auch der Gesetzgeber aktiv.

Bereits im Juni 2016 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder angeregt, die Abschlussprüfungen der im Übrigen staatlich nicht regulierten Heilpraktikerausbildung anspruchsvoller zu gestalten. Dies könnte nunmehr auch umgesetzt werden, wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen (BT-Drs. 18/9567 – pdf) mitteilt.

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