Rechtstipps zur Praxisgründung

Die Gründung einer Praxis ist eine aufregende Phase – Perspektiven wandeln sich, man hat die Möglichkeit seine Arbeitsumgebung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich selbst zu entfalten. Es ist jedoch wichtig, die vielfältigen rechtlichen Vorschriften, die dabei zu beachten sind, nicht zu übersehen 

In einem Artikel im Ratgeber Recht von Optica nimmt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, dieses Thema auf und liefert eine detaillierte und verständliche Erläuterung der zu beachtenden Punkte.

Praxisgründer:innen müssen zunächst eine Reihe wichtiger Entscheidungen treffen, darunter die Wahl der Rechtsform der Praxis und die notwendigen Anmeldungen oder Anträge. Es ist auch ratsam, sorgfältig über den Praxismietvertrag und die Gestaltung einer Praxishomepage nachzudenken.

Sie sollten sich bewusst sein, dass viele gewohnte Regelungen für sie nicht gelten. Beispielsweise haben Unternehmer:innen kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und können ihre Gewährleistungsrechte verlieren, wenn sie ihrer Rügeobliegenheit nicht nachkommen.

Es ist unerlässlich, geeignete Versicherungen abzuschließen. Herr Dr. Dr. Ruppel empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung. Ein häufiger Fehler bei der Berufshaftpflichtversicherung ist, dass viele Unternehmer:innen eine zu geringe Haftpflichtsumme versichern und der Versicherung nicht alle bestehenden Risiken mitteilen.

Des Weiteren gibt Herr Dr.Dr. Ruppel wertvolle Ratschläge wie verhindert werden kann, dass man in die missliche Lage kommt einen Kredit bei der Hausbank aufzunehmen um Steuerschulden zu begleichen. 

Den Artikel finden Sie im Ratgeber Recht bei Optica unter diesem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/rechtstipps-zur-praxisgruendung?utm_source=Zukunft%20Praxis&utm_campaign=optica_informiert_01_24

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