Berufsrecht der Heilberufe

Das Berufsrecht der Heilberufe umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Beruf des Arztes oder Leistungserbringers betreffen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei berufsgerichtlichen Verfahren sowie Approbationsfragen.

Das Berufsrecht der Heilberufe nimmt bei unserer Beratung eine zentrale Stelle ein, da es Ärzte selten isoliert berührt. Oft entstehen berufsrechtliche Fragen bei der Vertragsgestaltung, im ärztlichen Arbeitsrecht oder im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren (sog. berufsrechtlicher Überhang).

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