Wichtig beim Praxiskaufvertrag: Konkurrenzschutzklausel

Einen kleinen Exkurs in die vielfältigen Probleme des Praxiskaufvertrages gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in seinem Beitrag bei „Optica“ zum wichtigen Thema „Konkurrenzschutzklausel„. Gerade für den Praxisübernehmer ist der Praxiskauf nur lohnenswert, wenn der Abgeber den immateriellen Anteil des Kaufpreises nicht durch Abwerben der Patienten nach Praxisübergabe in Frage stellt.

Dr. Dr. Ruppel bei Arber-Seminaren zu gesellschaftsrechtlicher Gestaltung im Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Anbieter „Arber-Seminare“ für den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht und die Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung, „Arber“ lud am Wochenende seine Referenten nach Bad Rappenau in Baden-Württemberg ein, um mit ihnen die Weiterentwicklung des Fortbildungsprogrammes zu besprechen. Dies bot eine VIelzahl von Gelegenheiten zum Austausch mit Kollegen aus allen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Medizinrecht.

Dr. Dr. Ruppel Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht des Anbieters „Arber Seminare“. Der Fachanwaltslehrgang findet in Hannover statt und beginnt am 05. April. Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel wird im September zum Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberuf referieren.

Weitere Informationen gibt es direkt beim Anbieter ARBER Seminare.

Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht (§ 15 FAO)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel wird Seminare nach § 15 Fachanwaltsordnung zu den Schnittstellen von Medizinrecht und Gesellschaftsrecht halten. Die Seminartermine sind

  • Köln – 10.10.2018
  • Hannover – 02.11.2018
  • München – 23.11.2018

Weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten gibt es bei  ARBER Seminaren.

Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hat einen kleinen Beitrag im Karger Kompass Pneumologie (Heft 5/2017, S. 103f) zum Thema „Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?“ veröffentlicht. Er berät Ärzte, Pflegekräfte, Heimbetreiber, Privatpersonen und auch Unternehmer zur Erstellung und zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sprechen Sie uns an: Telefon 0451 / 29 366 500.

Ruppel/Peters, Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und seine Mitarbeiterin Svenja Peters haben einen Überblicksaufsatz über die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu wichtigen Themen in Gesundheit und Pflege in der gleichnamigen Fachzeitschrift „GuP – Gesundheit und Plflege“, veröffentlicht.

Ruppel/Peters: Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege
im Überblick, GuP 2017, 104

Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen, auch Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und deren Mitarbeiter in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts, insbesondere im Arbeitsrecht, bei Nachfolgeregelungen, Abrechnungsfragen, im Strafrecht und bei Behandlungsfehlervorwürfen.

Aktionstag „Unternehmensnachfolge“ – Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel zum „Notfallkoffer“

Bald ist es soweit: Am 21. Juni hält Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bei der IHK zu Lübeck einen Vortrag zum Thema: „Notfallkoffer“ für Unternehmer und Geschäftsführer.

Der „Notfallkoffer“ ist ein Baustein zur Vorbereitung eines plötzlichen Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers durch Krankheit oder Unfall, um die Foortführung des Betriebes zu ermöglichen und rechtliche und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.

Der Vortrag findet statt im Rahmen einer ganztägigen, kostenfreien Veranstaltung der IHK, dem  „Aktionstag Unternehmensnachfolge„.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Unternehmer auch außerhalb des Aktionstages zu Themen wie unternehmerischer Vorsorgevollmacht, Unternehmensverkauf und Nachfolgegestaltung. Er arbeitet dabei eng mit einem Netzwerk an Steuerberatern zusammen.

Das Vorstellungsgespräch: Erlaubte und verbotene Fragen

In seinem aktuellen Beitrag in dem für junge Ärzte geschaffenen Portal „Operation-Karriere“ beantwortet Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel, welche Frage in ärztlichen Vorstellungsgesprächen erlaubt und welche verboten sind – und wie man auf verbotene Fragen reagiert.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät, vor allem Frau Rechtsanwältin Claudia Hintz, beraten umfassend im Arbeitsrecht.

Nachfolgeberatung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel hat bei der IHK zu Lübeck interessierte Abgeber und potentielle Übernehmer von Unternehmen beraten. Die IHK zu Lübeck bietet kostenfreie Nachfolgeberatung an, in der betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen besprochen werden.

Auch im Medizinrecht ist Rechtsanwalt Dr. Ruppel vor allem in der Nachfolgeberatung tätig, insbesondere bei der Übernahme von Praxen (Praxiskauf, Praxisverkauf) und bei Vorsorgevollmachten für Unternehmer, die sich, ihren Betrieb und ihre Familie vor bedrohlichen Krisen bei Krankheit und Unfall schützen wollen.

Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel für Unternehmer zum „Notfallkoffer“

Im Rahmen eines Aktionstages der Industrie- und Handelskammern zur Übergabe und Übernahme von Unternehmen („Stabwechsel“) am 21. Juni 2017 hält Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bei der IHK zu Lübeck einen Vortrag zum Thema: „Notfallkoffer“.

Auf dem ganztätigen, kostenfreien „Aktionstag Unternehmensnachfolge“ geht um betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hält einen Vortrag zur Vorbereitung eines plötzlichen Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers durch Krankheit oder Unfall.