ELSEVIER ESSENTIALS: Telemedizin und eHealth

Einen umfassenden Einblick in die wichtigsten Aspekte rund um die Telemedizin bietet das am 17.08.2021 veröffentlichte Werk ELSEVIER ESSENTIALS Telemedizin und eHealth (Hrsg: Jost Steinhäuser). Es vermittelt praxisnah das Wissen, das Ärzten aller Fachrichtungen einen erfolgreichen Einstieg in das stetig an Bedeutung zunehmende Thema der telemedizinischen Versorgung ermöglicht.

Besprochen werden unter anderem verschiedene Wege der Implementierung in den Praxisalltag, Datensicherheit und technische Lösungen. Darüber hinaus werden neben Tipps zur Kommunikation auch mögliche Gefahren sowie ökonomische Aspekte beleuchtet. Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwälte – Fachanwälte Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel sind dabei als Autoren an mehreren Themenkomplexen beteiligt.

Wir empfehlen das Buch insbesondere für niedergelassene Ärzte, aber auch für alle anderen, die sich in das große Gebiet der Telemedizin einarbeiten möchten.

Rechtssichere Dokumentation in therapeutischen Praxen

Die ausführliche Behandlungsdokumentation ist für viele Therapeuten nur schwer im eng getakteten Praxisalltag unterzubringen. Warum sie aber für die erfolgreiche Therapie und Praxisführung unabdingbar ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in der neuen Ausgabe des Optica-Magazins Zukunft:Praxis (11/2021).

Therapeuten sind durch gesetzliche Regelungen zum Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB) sowie die Rahmenverträge zwischen den Berufsverbänden und Krankenkassen verpflichtet, Behandlungen schriftlich zu dokumentieren. Grund hierfür ist, dass nur so der Erfolg einer Behandlung und gegebenenfalls eine sachgerechte Weiterbehandlung sichergestellt werden können.

Darüber hinaus kann eine saubere Dokumentation im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht als Beweis der sachgerechten Durchführung einer Behandlung von entscheidender Bedeutung sein. Sind keine schriftlichen Aufzeichnungen vorhanden, kann im Zweifelsfall sogar die Durchführung der gesamten Behandlung angezweifelt werden.

Welche Folgen das Fehlen einer ordnungsgemäßen Dokumentation nach sich ziehen kann und wie Sie diesem Fall rechtssicher vorbeugen, lesen Sie detailliert auf optica.de/patientendokumentation.

Ankündigung – Chenot/Scherer: Allgemeinmedizin

Das neue Standardwerk zur Allgemeinmedizin erscheint Mitte Dezember 2021 im Buchhandel. Auf fast 1000 Seiten besprechen namhafte Autoren alle relvanten Aspekte der Allgemeinmedizin gut verständlich. Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel und Rechtsanwalt Julian Detmer haben die Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen der Allgemeinmedizin und zur Dokumentation in der Hausarztpraxis beigetragen.

Leider ausgebucht: Seminar von Dr. Dr. Ruppel zu Schnittmengen von Gesellschaftsrecht und Medizinrecht

Leider bereits ausgebucht ist das § 15-FAO-Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel zu den Schnittstellen von Gesellschaftsrecht und Medizinrecht in Hannover. Aber auch 2022 wird dieses Seminar wieder angeboten – dann noch relevanter: Dr. Dr. Ruppel wird dann bereits intensiv über die im August 2021 vom Bundestag beschlossenen Änderungen des GbR-Rechts und die Auswirkungen auf laufende und zukünftige Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften – von den neuen Regelungen zur Gewinnverteilung bis zum Gesellschaftsregister – informieren.

Recht der Zahnärzte – § 15 FAO-Seminar

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt am 02. Dezember in Frankfurt am Main ein §-15-FAO-Seminar zum Recht der Zahnärzte. Praxisnah und beratungsorientiert bespricht Dr. Dr. Ruppel vertragsarzt-, beruf-, straf-, und gesellschaftsrechtliche Aspekte der zahnärztlichen Berufsausübung. Ein idealer Einblick für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftrecht, Fachanwälte für Strafrecht und natürlich Fachanwälte für Medizinrecht in die Beratung von Zahnärzten: Dr. Dr. Ruppel behandelt die Verschränkungen und Beziehungen aller Teilrechtsgebiete in der Rechtsberatung von Zahnärzten, von vertragszahnärztlichen Zulassungsverfahren über die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung dabei bis zur Gestaltung von Praxiskaufverträgen und Berufsausübgungsgemeinschaften.

Korruption im Gesundheitswesen: Seminar von Staatsanwältin & Rechtsanwalt

Staatsanwältin Christine Thürmann von der Staatsanwaltschaft Wuppertal und Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lübeck, referieren gemeinsam im § 15 FAO-Seminar zur „Korruption im Gesundheitswesen“. Der nächste Termin ist der 26. November 2021 in Stuttgart. Aus rechtsberatender und strafverfolgender Sicht werden nicht nur die Grundlagen der straf-, berufs-, und vor allem sozialrechtlichen Antikorruptionsvorschriften gelegt, sondern praxisnah Fallgestaltungen besprochen. Daher sehr gut geeignet für Fachanwälte für Strafrecht, Fachanwälte für Medizinrecht und auch für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Webinar zum Apothekenrecht

Eine fundierte Übersicht über das Apothekenrecht wird für interessierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht im ARBER-Webinar zu diesem Thema am 17.11.2021 angeboten. In der Veranstaltung vermitteln der Apotheker Dr. Jonas Fiederling und Dr. Dr. Thomas Ruppel gemeinsam das Wissen, das eine erfolgreiche Arbeit in apothekenrechtlichen Mandaten ermöglicht.

Unter anderem gehen sie dabei auf den Verkauf und Erwerb von Apotheken und die Apothekenbetriebserlaubnis ein. Darüber hinaus werden zulässige Waren und Dienstleistungen, Beratungspflichten sowie die Rechtslage bei Retaxierungen thematisiert.

Die Veranstaltung findet am 17.11.2021 von 17.30 bis 20 Uhr statt. Gebucht werden kann die Teilnahme über ARBER-Seminare.

Webinar zur Mitarbeit bei Übertragungen ärztlicher Praxen für Renos/Refas

Interessierte und gut ausgebildete Mitarbeiter können Anwälte bei der Arbeit in medizinrechtlichen Mandaten oftmals auf vielfältige Weise unterstützen. Dies gilt auch bei ärztlichen Praxisübertragungen, insbesondere Praxisverkäufen und Nachbesetzungs- / Zulassungsverfahren für die vertragsärztliche Tätigkeit.

Im Rahmen eines ARBER-Webinars bietet Dr. Dr. Thomas Ruppel am 17.11.2021 eine Fortbildung für Renos/Refas an, die die juristische Arbeit in solchen Mandaten gern bestmöglich unterstützen möchten. Dabei erklärt er zu Beginn die juristischen Grundlagen von Praxisübertragungen und Vertragsarztzulassungen, um anschließend anhand praktischer Beispiele die Möglichkeiten einer erfolgreichen Mitarbeit darzustellen. Der Fokus wird hierbei auf dem Management der verschiedenen Verträge und ihrer Anlagen sowie dem Ausfüllen der Anträge für die Zulassungsausschüsse liegen.

Die Veranstaltung findet online am 17.11.2021 von 10 biss 12 Uhr statt. Buchbar ist die Fortbildung über ARBER-Webinare.

Verkehrssicherung vor therapeutischen Praxen

In der kalten Jahreszeit sind Fußwege, Parkplätze etc. häufig nass und rutschig. Die sogenannten „Verkehrssicherungspflichten“ sehen vor, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, Sicherungsmaßnahmen durchführen muss, um Schäden anderer zu verhindern. Diese Pflichten werden häufig von Vermietern auf ihre Mieter übertragen, so sind auch physiotherapeutische Praxen oftmals mit diesen betraut. In einem Gastbeitrag in der aktuellen Augabe von Zukunft:Praxis gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel Tipps für Inhaber therapeutischer Praxen.

Ob auch Sie hiervon betroffen sind, ist im Praxismietvertrag geregelt. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, sämtliche Gefahrenquellen in dem in Ihrer Verantwortung befindlichen Bereich mit geeigneten Vorkehrungen zu sichern. Sollten Sie dieser Pflicht nicht in angemessenem Maße nachgekommen sein, haften Sie für entstandene Schäden, z.B. wenn ein Patient oder Passant stürzt. Da es sich hierbei nicht um einen Behandlungsfehler handelt, sind solche Risiken nicht von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Mit welchen einfachen Schritten Sie Ihre Pflichten herausfinden und sich absichern können, lesen Sie detailliert auf Optica.de.

Gestaltung von ärztlichen Honorarvereinbarungen

Die büroktratischen Anforderungen an ärztliche Honorarforderungen werden zunehmend komplexer. Problematisch wird es dann, wenn Ärzte regelmäßig viel Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringen, anstatt Patienten behandeln zu können. Durch die rechtssichere Gestaltung von Behandlungsverträgen und Honorarvereinbarungen lassen sich viele juristische Fallstricke umgehen und Verwaltungstätigkeiten auf ein Minimum reduzieren. Worauf hierbei zu achten ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am 28.09.2021 ab 19:30 Uhr in der Online-Sprechstunde des Apotheken- und- Ärzte- Abrechnungszentrums. Die Teilnahme ist derzeit kostenlos.

Im Fokus stehen dabei die Besonderheiten bei Honorarforderungen, die nicht der GOÄ folgen. Diese muss mit dem Patienten im Vorfeld in Schriftform vereinbart werden, während einem mündlichen Vertragsschluss automatisch die GOÄ zugrunde liegt. Die Abweichungen dürfen nur in Form eines veränderten Steigerungssatzes erfolgen, und diese müssen teilweise in tabellarischer Form deklariert werden.

Ebenfalls ist der Arzt verpflichtet, den Patienten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von der privaten / gesetzlichen Versicherung oder der Beihilfe voraussichtlich nicht vollständig oder gar nicht abgedeckt ist. Auch diese Aufklärung bedarf der Schriftform.

Weiterhin werden Honorarforderungen bei wiederholtem Nichterscheinen seitens des Patienten thematisiert. In diesem Fall kann der Arzt ein Ausfallhonorar berechnen; allerdings nur, wenn dies im Vorfeld vereinbart wurde. Auch hier müssen vor Stellung eines solchen Honorars gewisse Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise muss ein Schadensnachweis erbracht werden.

Weitere Details zu den angesprochenen Bedingungen und viele weitere Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von nicht der GOÄ folgenden Honorarvereinbarungen erhalten Sie morgen abend im Live-Webinar.