Patientin stirbt nach Bluttransfusion: Geldstrafe für Arzt

Ein Anästhesist hat bei einer Operation im Dezember 2015 einer Patientin eine Blutkonserve gegeben, die für eine andere Patientin bestimmt war. Zu der Verwechslung war es gekommen, weil beide Patientinnen den gleichen Nachnamen trugen und der Arzt, entgegen den Vorschriften des Transfusionsgesetzes, die Patientendaten nicht vollständig abglich. Der Arzt unterließ es ferner, vor der Transfusion die Blutgruppe der Patientin sowie der der Blutkonserve zu bestimmen und ihre Kongruenz zu überprüfen. Die 81-Jährige Frau starb, da da die Blutgruppen der Patientinnen nicht übereinstimmten und ihr Blut verklumpte.

Das Krankenhaus entließ den Anästhesisten nach dem Tod der Patientin. Er wurde nunmehr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro verurteilt.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikmitarbeiter und Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und finden mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Patienten schützen können und der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.

Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein, so übernehmen wir Ihre Verteidigung und begleiten Sie durch diese Zeit.

Sie erreichen uns über unsere Notfallnummer 24 Stunden/7 Tage die Woche: 0451 / 293 66-505

Ausbildungplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

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Arzt des UKE soll Patientin sexuell missbraucht haben

Ein ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ist angeklagt, 2013 eine Patientin in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Arzt soll während der Morgenvisite sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen haben, die, anders als er darstellte, medizinisch nicht notwendig gewesen sein sollen.

Der Fall wird ab dem 05. Dezember vor dem Landgericht in Hamburg verhandelt. Der Mediziner bestreitet die Vorwürfe. Das UKE hat den Arzt entlassen.

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UKE erneut in den Schlagzeilen: Schleuste ein Arzt Flüchtlinge nach Deutschland?

Dr. G., früherer Arzt im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), bescheinigte nachweislich eines offiziellen Formulars der deutschen Botschaft in Abu Dhabi, dass ein Iraker, der in Abu Dhabi lebte, für eine Operation im UKE nach Deutschland einreisen müsse. Als Gegenleistung musste der Iraker 4.000 Euro auf ein Cash Deposit auf dem Namen von Dr. G. hinterlegen.

Der Iraker behauptet nun, dass die bescheinigte Operation im UKE nie stattfinden sollte. Er habe die 4.000 Euro lediglich an Dr. G. bezahlt, um ein medizinisches Visum für sich und seine Familie zu erhalten. Er wollte, als sein Arbeitsvisum in Abu Dhabi auslief, mit seiner Familie nach Europa flüchten. Der Iraker verlangt nunmehr seine 4.000 Euro von Dr. G. zurück und plant, Anzeige gegen den Arzt zu erstatten. Derweil meldete sich eine zweite Familie, die ebenfalls 4.000 Euro an Dr. G. zahlte und als Gegenleistung eine Bescheinigung erhielt, mit der sie ein medizinisches Visum beantragen konnte.

Dr. G. erklärte, dass es sich bei den 4.000 Euro um eine übliche Vorauszahlung für eine Behandlung gehandelt habe.

Es besteht der Verdacht, dass Dr. G. nicht alleine gehandelt habe. Ein Mittelsmann solle zwischen Abu Dhabi und Hamburg gependelt sein, um das Vertrauen der irakischen Familie gewinnen zu können. Diese soll ihre gesamten Ersparnisse in Höhe von ca. 80.000 Euro überwiesen haben.

Das UKE gab bekannt, dass es eine interne Prüfung eingeleitet und Herrn Dr. G. zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. Das UKE erwäge die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Dr. G.

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Der Fall Niels H.: Anklage gegen sechs Klinikverantwortliche

Der Fall Niels H.: Niels H. war als Krankenpfleger von 1999 bis 2005 u.a. in dem ehemaligen Klinikum Delmenhorst tätig. In dieser Zeit kam es zu rätselhaften Not- und Todesfällen. 2005 wurde er von Kollegen erwischt, als er die Spritzenpumpe eines Patienten manipulierte und diesem ohne medizinische Indikation Gilurytmal mit dem Wirkstoff Ajmalin verabreichte. Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen wurden etwa 300 Todesfälle von der Polizei untersucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Niels H. für insgesamt 37 Todesfälle verantwortlich sei. Im Februar 2015 wurde Niels H. wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg hat nunmehr Anklage gegen insgesamt sechs Verantwortliche des Klinikums wegen Totschlag durch Unterlassen erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass Sie nicht gehandelt hätten, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass Niels H. Patienten getötet habe.

Der Verdacht sei erstmals Mitte Mai 2005 zwischen einem Pfleger und der stellvertretenden Stationsleiterin diskutiert worden, der Stationsleiter habe von dem Verdacht spätestens Ende Mai erfahren – dennoch habe man Niels H. weiterhin als Krankenpfleger arbeiten lassen. Sogar, als eine Kollegin ihn Ende Juni bei einem Mord auf frischen Tat ertappt habe, habe der Krankenpfleger noch weitere zwei Tage seiner Arbeit nachgehen dürfen. In der Zeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni habe Niels H. fünf Patienten getötet, das letzte Opfer an seinem letzten Arbeitstag.

Die Verantwortlichen der Klinik hätten beschlossen, die Polizei nicht einzuschalten und auch den Krankenpfleger nicht mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Sie seien auf Grund ihrer Funktion jedoch verpflichtet gewesen, das Leben der Patienten zu schützen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie aus Angst um die Reputation der Klinik die Taten von Niels H. billigend in Kauf genommen hätten.

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