Ein Anästhesist hat bei einer Operation im Dezember 2015 einer Patientin eine Blutkonserve gegeben, die für eine andere Patientin bestimmt war. Zu der Verwechslung war es gekommen, weil beide Patientinnen den gleichen Nachnamen trugen und der Arzt, entgegen den Vorschriften des Transfusionsgesetzes, die Patientendaten nicht vollständig abglich. Der Arzt unterließ es ferner, vor der Transfusion die Blutgruppe der Patientin sowie der der Blutkonserve zu bestimmen und ihre Kongruenz zu überprüfen. Die 81-Jährige Frau starb, da da die Blutgruppen der Patientinnen nicht übereinstimmten und ihr Blut verklumpte.
Das Krankenhaus entließ den Anästhesisten nach dem Tod der Patientin. Er wurde nunmehr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro verurteilt.
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