„Pille danach“ in katholischen Krankenhäusern

In dem berichteten Fällen, in denen sich öffentlich finanzierte, von der katholischen Kirche getragene Krankenhäuser, geweigert hatten, vergewaltigten Frauen eine „Pille danach“ zu verschreiben und sie entsprechend zu behandeln, kam in den letzten Wochen einige mediale Bewegung.

Während sich manche über zaghafte Versuche des Kölner Kardinals wunderten, von seiner ultra-konservativen Haltung ein Stück weit abzurücken (die Süddeutsche Zeitung spricht vom „Revolutiönchen„), weisen andere darauf hin, dass die geschilderten Kölner Fälle wohl verbreitet seien. Unterdessen prüft die grüne NRW-Gesundheitsministerin, ob in der Abweisung nicht ein Verstoß gegen den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser vorläge.

Dort, wo auf dem Gelände der katholischen Kliniken die „Pille danach“ verschrieben worden wäre, sei dies nicht durch katholische Ärzte, sondern durch die Praxen des Kassenärztlichen Notdienstes, die die öffentlich-rechtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen außerhalb der Öffnungszeiten der Vetragsarztpraxen anbieten, geschehen

Man darf gespannt sein, wie wie sich das Konfliktfeld aus amtskirchlicher Moral, öffentlich finanzierten Krankenhäusern und Patientenrechten entwickelt.

Lange Schlangen vor Kassenarztpraxis

Nach Angaben der Märkischen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung warteten bei der Wiederrröffnung einer vertragsärztlichen Augenarztpraxis in der Kreisstadt Rathenow (den meisten Lesern, wenn überhaupt, sicherlich nur als Halt von ICE-Zügen in Tagesrandlage an der Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin bekannt) zeitgleich bis zu 260 Menschen.

Hintergrund ist wohl zum einen, dass die Augenärzte die Termine am Anfang des Quartals vergeben, zum anderen, dass nicht gegnügend für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stünden. Dem widerspricht nach Zeitungsberichten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Dieser obliegt, wie allen Kassenärztlichen Vereinigungen für ihr Gebiet, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Demnach gäbe es sogar eine Praxis mehr im Landkreis als eigentlich notwendig.

Mir ist nicht bekannt, ob wirklich nicht genug Praxissitze vorhanden, die Praxen ungünstig verteilt sind oder ob sich überhaupt genug Bewerber finden. Rathenow liegt zwar an der erwähnten Bahnstrecke nach Berlin, ist aber beim besten Willen nicht mehr Teil des attraktiven „Speckgürtels“ um die Hauptstadt.

Schon die Eröffnung der Praxis war der „MAZ“ einen Bericht wert.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Merkel und Hitler…

Der insbesondere wegen seiner hohen Gehälter und seines wohl etwas gewöhnungsbedürftigen Führungsstils in die Kritik geratene Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die als Spitzenorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen eine bedeutende Rolle für die vertragsärztliche Versorgung und auch für den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung spielt, hat nach Berichten mehrerer Medien auf der Weihnachtfeier Bundeskanzlerin Merkel mit Hitler verglichen –  und mit Julius Cäsar, Karl dem Großen und Napoleon.

KBV-Chef Köhler hat auf den ironischen Unterton seiner Rede, bei dem die Genannten hinsichtlich ihrer Bemühungen zur „Einigung“ Europas in Verbindung gebracht wurden, hingewiesen. Ob derlei Ironie den Stand der Vertragsärzte bei Regierung und Opposition verbessert, sei einmal dahingestellt.

HVM – HVV – HVM

Manchmal macht der änderungsfreudige Gesetzgeber im Gesundheitsrecht das Leben eines Doktoranden wirklich etwas schwer. So muss ich gerade bei der Auswahl und Einschätzung von Literatur über die Verteilung des von den gesetzlichen Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlten Honorars an die Vertragsärzte (früher: Kassenärzte) sehr aufpassen: Bis 2004 galt gem. § 85 Abs. 4 SGB V, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen durch eine eigene Satzung die Verteilung als Honorarverteilungsmaßstab (HVM) festlegten. Danach mussten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den gesetzlichen Krankenkassen darüber einigen, weshalb keine Satzung mehr in Frage kam, sondern ein Vertrag – der Honorarverteilungsvertrag (HVV) – notwendig wurde. Seit 2012 können die Kassenärztlichen Vereinigungen die Verteilung nun wieder weitgehend selbst festlegen – der HVM ist wieder da.

Und wie viel von der zwischen 2004 und 2012 erschienenen Literatur ist noch verwertbar?

Tagung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

In der letzten Woche war ich recht spontan auf einer Tagung, die sich mit dem AMNOG – Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes – beschäftigte. Abgesehen von den Fahrtkosten war die Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht nicht nur kostenfrei, sondern auch wirklich inhaltlich lohnenswert. Ich konnte nicht nur sehr hilfreiche und gute Gespräche führen, sondern auch von den Vorträgen (hier die Thesenpapiere) der Referenten aus Gesundheitsverwaltung, Forschung, pharmazeutischer Industrie, Krankenkassen und Rechtsanwälte einige interessante Aspekte für meine Doktorarbeit mitnehmen. Diese beschäftigt sich zwar eigentlich nicht mit Arzneimitteln, aber einige Anregungen, die auch auf mein Thema passen könnten, waren dabei. Wenn cih etwas Zeit finde, werde ich auf die Referate vielleicht noch gesondert eingehen.

Die Tagung fand übrigens in den wirklich schönen Räumlichkeiten der Kaiserin-Friedrich-Stiftung statt.

Tagungsbericht

Wie angekündigt, will ich einen kurzen Bericht zu einem Vortrag geben, den ich am Freitag der letzten Woche gehalten hatte. Mein Eindruck war insgesamt sehr positiv: Es war eine kleine Runde aus Praktikern und Wissenschaftlern, ich als „Küken“ eingeladen und dabei; reichlich aufgeregt. Mich hat es sehr gefreut, dass es wohlwollend-kritisches Feedback gab, Verbesserungsvorschläge, die ich umsetzen werde und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit mir und meinem Thema. Ich hatte eher damit gerechnet, dass es abläuft wie meist auf Tagungen, dass man in fünf Minuten (wenn überhaupt) etwas kurzes zum Vortragenden bemerkt. Aber die Zuhörer hatten eine halbe Stunde mit mir diskutiert, mich ordentlich gefordert dabei und waren gut vorbereitet. Ich hoffe, dass mein Vortrag auch den Zuhörern etwas gebracht hat, ich selbst bin mit einigen neuen Ideen zurück gefahren.

„Anwendungsprobleme der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“

Mit den „Anwendungsprobleme[n] der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“ beschäftigt sich ein gerade von mir in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2012, 734) veröffentlicher Aufsatz, der nun bei Beck-Online, im Beck-Shop, diversen Unibibliotheken und natürlich über den Buchhandel verfügbar ist.

Die Informationsfreiheitsgesetze gewähren Jedermann ohne Begründung einen Anspruch zu bei Behörden, teilweise auch öffentlichen Unternehmen, vorhandenen Informationen.

Die institutionellen Strukturen erweisen sich jedoch gerade im Gesundheitswesen als äußerst heterogen, von den klassischen Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, über öffentliche Unternehmen (auch in Privatrechtsform wie diverser Servicegesellschaften), bis hin zu in- und ausländischen Stiftungen (etwa Eurotransplant) finden sich eine Vielzahl möglicher Organisationsformen.

Dies hat zur Folge, dass selbst im Bund und in den Ländern, die bereits Informationsfreiheitsgesetze geschaffen haben, Auskunftsansprüche etwa gegen die Stiftung Eurotransplant als für Organenpfänger lebensentscheidende Institution, aber auch gegen Ärztekammern oder Kassenärztliche Vereinigungen nur sehr schwer begründbar sind (was ich in meinem Aufsatze versuche) bzw. scheitern. Hier kumulieren sich leider die negativen Seiten der ungeheurer vielfältigen, nicht unbedingt auf Transparenz und Verantwortung ausgelegten Strukturen im Gesundheitswesen mit den Defiziten der Informationsfreiheitsgesetze.

Nicht vergessen werden soll an dieser Stelle aber auch, dass zumindest für den Bundesbereich und in den elf Ländern, die eigene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt haben, in Teilen Transparenz erreichbar ist, wie sie vor einigen Jahren noch undenkbar schien.