Dummheit, Wissenschaftsfreiheit oder einfach richtig gut?

Ausnahmsweise etwas nicht zum Gesundheitsrecht, aber für mich als Doktoranden ebenfalls mitteilungswert: Nach Medienberichten hat eine Mitarbeiterin des Norddeutschen Rundfunks nebenberuflich – d.h. neben ihrer Voll- oder Teilzeitstelle – eine juristische Doktorarbeit darüber verfasst, dass die Finanzierungsgrundlage ihres Arbeitgebers, der neue Rundfunkbeitrag, verfassungswidrig ist.

Ich weiß noch nicht, ob die Dame mir leid tut, ich sie bewundere oder mich über diesen kleinen Coup freue. Aber wissenschaftlich zu untersuchen, dass der eigene Arbeitgeber an einer für ihn lebensnotwendigen Stelle rechtswidrig handelt und das auch noch, wie es bei wissenschaftlichen Arbeiten ja notwendig ist, zu veröffentlichen, ist schon ein starkes Stück.

Eine andere Frage ist es natürlich, ob das ihrer Karriere dienlich ist, ob ihr Verhalten von zukünftigen Arbeitgebern honoriert wird, die vielleicht dann einen Fachaufsatz über sich lesen müssen und ob die über den Rundfunkbeitrag angerufenen Gerichte sich von der Arbeit der Dame beeindrucken lassen.

Feuerwehr und Ehrenamt

Eigentlich bin ich wirklich gern bei der Freiwilligen Feuerwehr und kenne durch einige Umzüge sowohl kleinere Dorffeuerwehren mit Brandeinsätzen als auch solche mit den Schrecken mehrerer Autobahnabschnitte und Freiwillige Feuerwehren, die in Städten mit Berufsfeuerwehren erst im „2. Abmarsch“ tätig werden. Übrigens ist es nicht so, dass es flächendeckend Berufsfeuerwehren gibt, auf 100 Städte mit Berufsfeuerwehren kommen 25.000 Freiwillige Feuerwehren, in Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern gibt es kaum 4-5, Berufsfeuerwehren.

Was mir das Ehrenamt aber manchmal etwas verleidet (und trotzdem nicht abhält aufzustehen) sind böswillige Alarmierungen, Telefonstreiche. Gerade hier in Düsseldorf sind sie leider an der Tagesordnung. Neulich saß ich bis Mitternacht am Schreibtisch, schlief gegen 1.00 Uhr endlich, um um 3.00 Uhr mit der Meldung „Zimmerband“ geweckt zu werden. Ein wahrhaft toller „Scherz“ des Anrufers, der bestimmt nur mal sehen wollte, wie ein Löschzug aus vier Fahrzeugen plus Rettungswagen und Polizei anrückt…Aber ehe man wieder zurück in der Wache ist, sein Fahrrad genommen hat und nach Hause fährt, dort sich ins Bett legt, sich mit der ebenfalls durch den Pieper geweckten Freundin unterhalten hat ist es 5.00 Uhr. Da können die meisten Kameraden gleich aufbleiben und zur Arbeit fahren.

Bei der Frage der Kostentragung für den Löschzug einerseits, den von der Feuerwehr betriebenen Rettungswagen andererseits, ist man übrigens auch schnell wieder im Gesundheitsrecht…

Gesundheit und Recht zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel habe ich mich im allerweitesten Sinne mit der Gesundheit und dem Recht beschäftigt: Als Feuerwehrmann eines Düsseldorfer Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges bei einer Freiwilligen Feuerwehr im Süden der Stadt habe ich mit den Kameraden eine – natürlich alkoholfreie – Silvesterbereitschaft verbracht. Im Laufe des Abends und der Nacht sind wir zu sechs kleineren Bränden alarmiert worden, die sämtlich mit Silvester im Zusammehang standen und mal auf fahrlässige, mal auf vorsätzliche Brandstiftungen (daher doch wieder rechtliche Aspekte) zurück zu führen sind. Einer unserer Einsätze hat es immerhin in die Lokalpresse geschafft (brennender Baum in 10m Höhe).

Die Kollegen der auf unserer Wache stationierten Rettungswagen und des Notarzteinsatzfahrzeuges sind natürlich noch deutlich öfter als wir ausgerückt, aber auch ich war über die recht vielen Einsätze in unserem Wachgebiet überascht. In der einsatzfreien Zeit haben wir gut gegessen und gefeiert, so dass es insgesamt ein recht vergnüglicher Abend wurde.

An dieser Stelle allen Leserinnen und Lesern ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2013!

Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest!

Der Autor wird sich auf ausgiebigen Bahnfarten auch in den nächsten Tagen dem Gesundheitsrecht widmen, aber – zum Glück – weitgehend ohne Internet und teilweise auch ohne Mobilfunkempfang.

Providerwechsel und kein Ende – Teil 2

Mein Providerwechsel hat allmählich sehr nervige bis absurde Züge angenommen: Nachdem trotz fehlenden Vertragsschlusses das Geld von meinem Konto abgebucht wurde, lies ich es natürlich sofort zurückbuchen.

Einige Tage später mahnte mich mein Provider ganz selbstverständlich und „bat“ um Zahlung.

Zum Glück besitze ich ein Faxgerät mit qualifizierter Faxbestätigung, so dass ich mehrfach darauf hinweisen konnte, keinen Vertrag geschlossen zu haben. Dummerweise verfügt das Faxgerät über keine Funktion, die die Gegenseite zum Lesen – und vor allem Verstehen – der Faxe zwingt. So trudelte einige Zeit später die nächste Mahnung ein.

Mittlerweile hatte ich über eine Hotline einen Mitarbeiter erreicht, der mir per E-Mail (allein den Kundenservice eines Telekomunternehmens zu einer E-Mail zu bewegen ist anstrengend) bestätigte, ich sei nach BGB-Fernabsatzrecht von dem Vertrag zurückgetreten. Nun gut, ich hatte den Vertrag zwar nie geschlossen, aber mir dies zu bestätigen, fühlte sich der gute Mann außer Stande. Auf jeden Fall hatte ich nun die Bestätigung, keinen wirksamen Vertrag mit der Telekom-Tochter geschlossen zu haben.

Meine diversen Bitten per Mail und Fax, dies zur Kenntnis zu nehmen, verhallten allerdings ungehört. Schließlich drohte man mir sogar an, alle noch laufenden Verträge zu kündigen und die gehosteten Domains der Denic zurück zu geben. Einmal abgesehen davon, dass die Rückgabe von Domains an die Denic bei bezahlten Verträgen muntere Schadensersatzansprüche meinerseits auslösen würde, war dies reichlich lächerlich – denn sämtliche Domains waren seit Wochen bei meinem neuen Anbieter. Entweder dies ist eine übliche Standardflosel, oder bei dem Provider weiß wirklich niemand, welche Verträge mit welchem Kunden geschlossen wurden.

Providerwechsel und kein Ende – Teil 1

Dieser Blog sollte eigentlich bei einer Tochterfirma eines großen deutschen Telkokommunikationsunternehmens gehostet werden, bei denen ich seit Jahren Kunde bin, immer mal wieder für einzelne Projekte auch virtuelle Server bestellt habe, ansonsten aber über sechs Jahre (eine kleine Ewigkeit im Internet) brav meine Rechnungen für Domains, E-Mail usw. zahlte.

Vor einigen Wochen teilte mir dann mit, dass man beabsichtige, mit auf einen viel schöneren, bunteren und überhaupt zeitgemäßeren Vertrag umzustellen. Den alten, grauen, wahrscheinlich unter der Vor-Vor-Vor-Geschäftsführung ausgedachten Vertrag könne man leider nicht mehr anbieten. Wahrscheinlich wird der nicht mehr hergestellt, das ist ja auch schwierig bei Internetverträgen. Ich bräuchte auch gar nichts zu tun, das ginge alles automatisch. Kostet auch automatisch deutlich mehr.

Nun lernt man, ebenfalls im ersten Semester, dass Verträge durch korrespondierende Willenserklärungen und – lassen wir einmal hier nicht interessierende Randdiskussionen bei Seite – nicht durch Schweigen geschlossen werden. Zumindest die Vertriebsabteilung des Unternehmens wusste davon jedoch nichts.

Also schreibt man einen „Widerspruch“, kann sich einen Hinweis auf die Gedanken der Väter des BGB von vor 1900 nicht verkneifen und bittet darum, doch den alten, grauen, längst nicht mehr hergestellten Vertragsinhalt namens „Domainshosting“ und „E-Mail“ weiter anzubieten. Weil man als misstraurischer Kunde gleich Böses vermutet, wird auch darauf hingewiesen, dass sich die Einzugsermächtigung nur auf den bisherigen Vertrag und die entsprechende Summe bezieht.

Die Reaktionen des Unternehmens waren durchaus positiver, als gedacht. Man bietet an, den neuen Vertrag ein Jahr zum alten Preis nutzen zu können, ansonsten stünden die bekannte Optionen „Kündigung“ oder die Suche nach einem anderen Vertrag zur Verfügung. Als böser Kunde, der für Fahrten im Stadtgebiet kein SUV braucht, geht man dummerweise darauf nicht ein.

Nun ist es aber nicht so, dass sich der Anbieter davon beirren lässt, er weiß schließlich, was Kunde braucht. So kam nach einigen ausgetauschten Mails, deren Betreff immer noch den „Widerspruch gegen die Vertragsumstellung“ bezeichnete, eine Mail, dass man den Vertrag nun doch umgestellt habe und davon ausginge, dass dies ja in meinem Interesse sei.

Am nächsten Tag war das Geld dann (trotz fehlendem Vertragsschlusses und darüberhinaus fehlender Einzugsermächtigung) vom Kunde abgebucht.

Was dieser Blog will…

Ein neuer Blog? Zum Gesundheitsrecht? Warum das? Und wer soll das lesen? Und weiter?

Ja,

ein neuer Blog, einer von über 56 Millionen (http://en.wordpress.com/stat) die allein bei WordPress liegen.

Zum Gesundheitsrecht?

Schwerpunkt des Blogs soll tatsächlich das Gesundheitsrecht sein, d.h. die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im (deutschen) Gesundheitswesen. Also alljenes, was sich zwischen den Kassen(Vertrags)ärzten, gesetzlichen Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und dem Gesetzgeber abspielt.

Kein Schwerpunkt soll das Medizinrecht als vornehmlich zivilrechtliche Sichtweise der Beziehungen im Gesundheitswesen darstellen. Der Autor ist sich aber auch aus seiner (geringen) praktischen Erfahrung bewusst, dass diese Trennung in der juristischen Praxis kaum aufrecht zu erhalten ist und auch in diesem Blog daher verschwimmen wird.

Ebenfalls kein Schwerpunkt und doch unvermeidbar werden die Bezüge zur Gesundheitspolitik sein, ist doch das Gesundheitswesen und damit auch das Gesundheitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch das politische Tagesgeschäft geprägt.

Sicherlich werden auch andere, vornehmlich rechtliche, Themen hier ihren Eingang finden, die ich für berichtenswert halte. Und hoffentlich auch die Leser.

Warum das? 

Aus Sicht des Autors erklärt sich diese Themenstellung recht leicht, da er seit einigen Monaten zu einer gesundheitsrechtlichen Fragestellung promoviert.

Als junger Doktorand ist man in der überaus glücklichen Position, auf recht wenige Dinge Rücksicht nehmen zu müssen, die erste Anstellung nach der Promotion ist schon wegen des Referendariats recht weit entfernt, lobbyistisch ist man noch nirgends eingebunden, so dass zu hoffen ist, hier in Zukunft zwar pointierte, aber nicht interessengeleitete Informationen und Meinungen zu finden.

Dieser Blog wird von einer Privatperson betrieben (die sich übrigens gern über Mitstreiter freut), von nichts und niemandem finanziert, ist also zum einen von dem oder den Autor(en) abhängig, zum anderen deshalb aber auch genau deshalb unabhängig.

Und wer soll das lesen?

Viele hoffentlich! Als „Zielgruppe“ sind vor allem Juristen, aber auch Mediziner ausgemacht, zudem aber alljene, die sich für gesundheitsrechtliche Themen interessieren.
Der Autor bemüht sich (unter kritischer Begleitung) auf überlange Schachtelsätze und die extensive Verwendung beeindruckend wirkenden Fachwortschatzes zu verzichten, ist sich der Schwierigkeit seines Vorhabens schon angesichts der Manuskripte seiner Promotion leider bewusst. Kritik wird (nicht nur hierzu) sehr gern angenommen.

Der Blog soll als Mischung auch etwas längerer fachlicher Texte, kurzer Kommentare und interessanter Links entwickelt werden, dabei aber stets ein inhaltlich ansprechendes Niveau behalten.

Und weiter?

Wohin sich dieser Blog letztlich entwickeln wird, hängt natürlich nicht nur von der Zeit (und Lust?) des Autors und eventueller Mitstreiter ab, sondern auch vom Interesse der Leser. Ich bin gespannt, wie ich diesen ersten Eintrag in ein, zwei oder drei Jahren sehe.