Seit einiger Zeit gibt es IGel, die Individuellen Gesundheitsleistungen, deren Nutzen zumindest für die Vertragsärzte feststeht, die von Kassenpatienten auf einmal nach der deutlich lukrativeren privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen dürften. Ob sich für das Gesundheitssystem und für Patienten Vorteile ergeben ist weiter Gegenstand einer kontroverse, über die momentan etwa Spiegel Online berichtet.
Der Spiegel berichtet weiter, dass „bei jedem vierten Fall vorab eine Kosteninformation gefehlt [habe], und nur jeder Vierte erinnerte sich daran, über Risiken aufgeklärt worden zu sein. Ausreichende Bedenkzeit gab es bei 51 Prozent der Fälle. Dabei sind 82 Prozent dieser Behandlungen nicht auf Initiative der Patienten zustande gekommen – in fast jedem zweiten Fall sei das Praxispersonal direkt am Verkauf beteiligt gewesen.“
Verkauf ist wohl auch das richtige Wort. Bei einer wahllos via Google herausgezogenen Website wird, noch harmloser als auf anderen Seiten, von der „Kundenansprache“ und der Aufgabe, den „Igel-Anteil messbar zu steigern, jeder [in der Praxis] kennt seine Aufgabe zum Erreichen dieses Zieles“
Schon 1976, als man mit „Igel“ noch niedliche Tiere assoziierte, wurde – etwas resigniert- festgestellt, dass schon Fälle aufgetreten seien, „in denen eine Arztpraxis eher den Anschein eines Gewerbebetriebes erweckte als den einer Stätte individueller Hilfe durch ärztliche Behandlung.“ (Schimmelpfeng, Nichtärztliche Heilberufe und kassenärztliche Versorgung, NJW 1976, 2293, 2293)
Vielleicht sollte man es mit Fastabend/Schneider halten, die meinten, „wenn die [in der IGEL-Liste] aufgeführten Leistungen medizinisch sinnvoll sind, gehören sie in den Katalog [der Gesetzlichen Krankenversicherung]. Sind sie es aber nicht, gibt es keinen Grund, warum der Arzt sie seinen Patienten anbieten sollte“ (dies., Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2004, 46)