Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Impfstoffverordnung und Orientierung an Vorjahreszahlen

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel besrpricht im aktuellen, am 19. Dezember 2017 veröffentlichten Juris-Praxisreport Medizinrecht (Ruppel, jurisPR-MedizinR 12/2017)  ein Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, welches entscheiden musste, ob hinsichtlich der Bestellung von Impfstoffen durch Vertragsärzte eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zulässig ist und an welchen Maßstäben sich Vertragsärzte bei diesen Bestellungen orientieren müssen.

Referendare gesucht!

Wir suchen fortlaufend engagierte Rechtsreferendare für die Anwalts- oder Wahlstation. Unsere medizinrechtliche Kanzlei bietet einen Querschnitt aus Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht, u.a.

  • Kaufverträge (Praxiskauf)
  • Gesellschaftsverträge (GbR, GmbH)
  • Mietrecht
  • AGB-Kontrollen
  • Arbeitsrechtliche Gestaltungen
  • Strafverteidigung (Tötungs-, und Körperverletzungsdelikte, Abrechnungsbetrug, Nebenstrafrecht)
  • öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren; Widerspruchsverfahren
  • Klagen vor ordentlichen Gerichten, Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten

Gemeinsam mit unseren Referendaren legen wir die Schwerpunkte der Ausbildung auf examensrelevante Probeme und/oder auf medizinrechtliche Fragestellungen außerhalb des Examenswissens.

DIe Teilnahme an Mandantenbesprechungen und Gerichtsterminen ist selbstverständlich. Besonders qualifizierten Referendaren übertragen wir (im Rahmen des anwaltlichen Berufsrechts) auch die weitgehend selbstständige Bearbeitung von Mandaten.

Bei Interesse besteht die Möglichkeit zur – auch nach Außen als Co-Autor dargestellten – Mitarbeit an Veröffentlichungen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Vorankündigung: Müssig/Ruppel/Timm – Wer haftet, wenn was passiert? Ausbildungsfolien

Als gute Ergänzung zu dem im letzten Jahr erschienen Buch von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel und seinen Kollegen Jörg Müssig und Barbara Timm erscheint im Dezember 2017 eine etwas veränderte Version des Werkes „Wer haftet, wenn was passiert?“ als Foliensatz (PowerPoint)  für die Ausbildung in den Feuerwehren und Feuerwehrschulen.

Wie auch schon das Buch ist der Foliensatz konsequent an den praktischen Erfordernissen des Dienstes in den Freiwilligen Feuerwehren  ausgerichtet: Ein Teil ist ideal einsetzbar für die jährliche UVV-Unterweisung (Einsatzfähigkeit, Gefahren der Einsatzsstelle, Verkehrssicherungspflichten) und die Ausbildung aller Maschinisten und Einsatzkräfte, die mit dem privaten PKW zum Gerätehaus kommen.
Der zweite Teil richtet sich an die Ausbildung und Auffrischungseinheiten für Führungskräfte z.B. zu rechtlichen Fragen von Abspermaßnahmen, Verkehrslenkung, Fotos an der Einsatzsstelle, Übergabe der Einsatzsstelle Brandwachen usw.

Beide Teile sind vom Umfang genau auf die Länge je einer abendlichen Ausbildungseinheit abgestimmt.

Alle Autoren sind sowohl Rechtsanwälte als auch im Einsatz-, und Führungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr bzw. in der Verbandsarbeit tätig.

Der Foliensatz wird natürlich sowohl im Buchhandel, als auch direkt beim Verlag und via Amazon verfügbar sein.

Große Überraschung bei der Weihnachtsfeier

Sprichwörtlich der Weihnachtsmann  – in Form eines DHL-Boten – kam heute Abend zur  Weihnachtsfeier der Kanzlei: Er brachte ein riesiges Paket italienischer Lebensmittel, geschickt von einer Mandantin. Völlig unerwartet konnte Rechtsanwalt Thomas Ruppel auf diese Weise eine große Menge Geschenke unter den Mitarbeitern verteilen, von Balsamico über italienischen Käse, diverse italienische Würste, mehrere passende Kochbücher bis zum zu verschiedenen Flaschen Wein und Sekt…Jeder Mitarbeiter konnte eine kleine Tüte mit leckeren italienischen Lebensmitteln nach Hause nehmen.

Auch wenn wir den Namen unserer Mandantin hier nicht nennen dürfen: Vielen Dank an dieser Stelle für die gelungene und wirklich großzügige Überraschung!

PS: Wir haben uns natürlich auch bei dem DHL-Boten bedankt: Mit einem Becher heißen alkoholfreien Glühweines zum Mitnehmen.

Revisionsbegründung im Vertragsarztrecht

Nun kann Weihnachten (fast) kommen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Dr. Ruppel haben heute eine umfangreiche Revisionsbegründung an das Bundessozialgericht nach Kassel geschickt. In einem aufwändigen Verfahren greifen die Rechtsanwälte ein Urteil des Landessozialgericht in einer vertragsärztlichen Angelegenheit an. Als die vielen Seiten Revisionsbegründung nach über zwei Monaten intensiver Arbeit durch das Faxgerät gegangen und die Originale im Postkasten lagen, war ein guter Teil der Arbeit geschafft. Nun heißt es, auf die Revisionsbegründung der Gegenseite, die gleichfalls Rechtsmittel eingelegt hat,  zu warten. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wird Ende 2018/Anfang 2019 erwartet.

Zukunft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel hat gemeinsam mit Experten aus Krankenhausführung, privatärztlicher Abrechnung, IT-Conulting, Wissenschaft, Arztnetzen und Versorgungsforschung zwei Tage lang auf Kloster Eberbach die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung Medizinischer Versorgungszenztren (MVZ) beraten und diskutiert.

Dabei ging es unter anderem um die sich wandelnden Erwartungen von Patienten, Änderungen in der Arbeitswelt von Ärzten und Pflegeberufen, die Finanzierung von Leistungserbringern, PKV und GKV, und die Schnittmengen von ambulanter und stationärer Versorgung.

Rechtsanwalt Dr. Ruppel berät zu Unternehmensnachfolge und Unternehmenskauf

Im Rahmen des Nachfolgedialoges „Stabwechsel“ der IHK Lübeck hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel in der vergangenen Woche erneut mit Mitarbeitern der IHK, insbesondere der für Lübeck zuständigen Annika Körlin, abgabewillige und übernahmebereite Unternehmer beraten. In einstündigen Einzelgesprächen beantworten Experten kostenfrei Fragen zu Chancen und Risiken eines Unternehmenskaufes, zum Ablauf von Übergabeverhandlungen, von Kreditbeschaffung, Rechtsfragen und vielen anderen wichtigen Aspekten.

Diese Veranstaltungsreihe findet regelmäßig mit wechselnden Experten aus Steuer-, Rechts-, und Unternehmensberatung statt.

Hintz/Ruppel: Schwangere Mitarbeiterin – was Praxisinhaber beachten sollten

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Arzt & Wirtschaft“ (Heft 10/2017, Seite 84) ist ein Beitrag der Rechtsanwälte Claudia Hintz und Dr. Thomas Ruppel zum richtigen Umgang von Praxisinhabern mit schwangeren Mitarbeiterinnen erschienen. Die beiden Lübecker Rechtsanwälte besprechen insbesondere Themen wie

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Beschäftigungsverbote
  • Urlaubsgewährung
  • Kündigung

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere natürlich mit medizinrechtlichem Bezug.

Rückblick: Vortrag zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Nachdem meet-the-expert zum gleichen Thema beim Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Ruppel auch einen Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen gehalten.

Dabei ging er insbesondere darauf ein, dass die Substitution mit Ausnahme von im SGB V verankerten Modellprojekten aufgrund der Regelungen des Heilpraktikergesetzes derzeit nicht möglich sei. Außerdem fehle es an Vergütungsstrukturen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen fände, so Dr. Ruppel, hingegen bis auf wenige Ausnahmen keine Grenzen in einem Arztvorbehalt. Berufsrechtlich sei die Delegation weitgehend unproblematisch.
Das Haftungsrecht und das Strafrecht würden sich weitgehend neutral zur Delegation ärztlicher Leistungen verhalten, entscheidend sei hier vielmehr die Einhaltung des Facharztstandards (bzw. vergleichbarer Standards). Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung nicht an die Weiterbildung zum Facharzt geknüpft ist, sondern sichergestellt werden muss vielmehr, dass die Leistung so erbracht wird, wie ein Facharzt sie erbracht haben würde.
Als Flaschenhals erweist sich aber auch hier, so Dr. Ruppel, das Vergütungsrecht. Die Vergütungsstrukturen müssen die Delegation ärztlicher Leistungen auch zulassen.