Zum Glück kein Gesundheitsrecht

In dem Fall der in einen Verkehrsunfall verwickelten Dame kommt das Gesundheitsrecht im engeren Sinne nun glücklicherweise wirklich nicht zur Anwendung. Die Dame ist auch von Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten befreit. Zwar war nach einem Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zunächst vom Gegenteil auszugehen, ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin konnte jedoch eine Klärung herbeiführen.

Auch im Übrigen scheint die juristische Bearbeitung des Falles langsam abgeschlossen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht nur die materiellen Schäden äußerst zügig ersetzt, auch hinsichtlich eines angemessenen Schmerzensgeldes konnte letztlich – nach Hinzuziehung medizinischen Sachverstandes und klärenden Telefonaten – eine Einigung erreicht werden. Alles ohne Rechtsanwalt.

Schmerzen hat die Dame nach eigenem Bekunden allerdings immer noch.

Feuerwehr und Ehrenamt

Eigentlich bin ich wirklich gern bei der Freiwilligen Feuerwehr und kenne durch einige Umzüge sowohl kleinere Dorffeuerwehren mit Brandeinsätzen als auch solche mit den Schrecken mehrerer Autobahnabschnitte und Freiwillige Feuerwehren, die in Städten mit Berufsfeuerwehren erst im „2. Abmarsch“ tätig werden. Übrigens ist es nicht so, dass es flächendeckend Berufsfeuerwehren gibt, auf 100 Städte mit Berufsfeuerwehren kommen 25.000 Freiwillige Feuerwehren, in Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern gibt es kaum 4-5, Berufsfeuerwehren.

Was mir das Ehrenamt aber manchmal etwas verleidet (und trotzdem nicht abhält aufzustehen) sind böswillige Alarmierungen, Telefonstreiche. Gerade hier in Düsseldorf sind sie leider an der Tagesordnung. Neulich saß ich bis Mitternacht am Schreibtisch, schlief gegen 1.00 Uhr endlich, um um 3.00 Uhr mit der Meldung „Zimmerband“ geweckt zu werden. Ein wahrhaft toller „Scherz“ des Anrufers, der bestimmt nur mal sehen wollte, wie ein Löschzug aus vier Fahrzeugen plus Rettungswagen und Polizei anrückt…Aber ehe man wieder zurück in der Wache ist, sein Fahrrad genommen hat und nach Hause fährt, dort sich ins Bett legt, sich mit der ebenfalls durch den Pieper geweckten Freundin unterhalten hat ist es 5.00 Uhr. Da können die meisten Kameraden gleich aufbleiben und zur Arbeit fahren.

Bei der Frage der Kostentragung für den Löschzug einerseits, den von der Feuerwehr betriebenen Rettungswagen andererseits, ist man übrigens auch schnell wieder im Gesundheitsrecht…

Verbraucherratgeber und Fernabsatzrecht

Vor einigen Tagen „klopfte“ es beim Telefonieren anhaltend an. Nach Beendigung des Telefonats rief ich die – nach der Vorwahl zu urteilen – bayerische Nummer an und erreichte eine mir nicht bekannte, wunderbaren Akzent sprechende, ältere Dame, die den Hörer sofort an ihren, mir ebenso unbekannten, Mann übergab.

Dieser begrüßte mich mit einem Wortschwall, dass er den „Ratgeber nicht bräuchte“, den ich ihm „aufgeschwatzt hätte“, er ihn nicht wollte und es hinterhältig sei, diesen zu verkaufen während er schwerhörig, seine Frau aber nicht anwesend ist.

Nur mühsam konnte ich seinen Redefluss stoppen und ihn überzeugen, dass ich weder Fernabsatzgeschäfte tätige, noch älteren Menschen irgendwelche Verbraucherratgeber aufschwatze. Er blieb jedoch dabei, eine Düsseldorfer Telefonnummer und eine Hildener Adresse erhalten zu haben.

Nach längerem Gespräch konnte ich das Missverständnis zwar nicht aufklären, fragte ihn aber – der den tollen Ratgeber offenbar nicht zu schätzen wusste – ob er denn von dem, nicht mit mir, geschlossenen Vertrag sich wieder lösen wollte. Nach zustimmender Antwort verwies ich ihn spontan auf die § 312d und § 355 BGB, d.h. auf die Möglichkeit, durch fristgemäßes Zurückschicken der Ware die ganze Sache zu erledigen. Diesen Hinweis nahm er erfreut an.

Hoffentlich wird meine Nummer nicht flächendeckend in Ratgebern verbreitet…

Lange Schlangen vor Kassenarztpraxis

Nach Angaben der Märkischen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung warteten bei der Wiederrröffnung einer vertragsärztlichen Augenarztpraxis in der Kreisstadt Rathenow (den meisten Lesern, wenn überhaupt, sicherlich nur als Halt von ICE-Zügen in Tagesrandlage an der Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin bekannt) zeitgleich bis zu 260 Menschen.

Hintergrund ist wohl zum einen, dass die Augenärzte die Termine am Anfang des Quartals vergeben, zum anderen, dass nicht gegnügend für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stünden. Dem widerspricht nach Zeitungsberichten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Dieser obliegt, wie allen Kassenärztlichen Vereinigungen für ihr Gebiet, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Demnach gäbe es sogar eine Praxis mehr im Landkreis als eigentlich notwendig.

Mir ist nicht bekannt, ob wirklich nicht genug Praxissitze vorhanden, die Praxen ungünstig verteilt sind oder ob sich überhaupt genug Bewerber finden. Rathenow liegt zwar an der erwähnten Bahnstrecke nach Berlin, ist aber beim besten Willen nicht mehr Teil des attraktiven „Speckgürtels“ um die Hauptstadt.

Schon die Eröffnung der Praxis war der „MAZ“ einen Bericht wert.

Auch Bundesrat gibt grünes Licht für Patientenrechtsgesetz

Nachdem einige Medien das in Kraft treten des Patientenrechtegesetzes etwas voreilig verkündet hatten (dazu mein Beitrag hier), hat nach dem Bundestag Anfang Februar auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt und es dem Bundespräsidenten zugeleitet, damit es ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.

Ob es die Patientenrechte wirklich stärkt, wie etwa hier verkündet, wird zu beobachten sein.

Patientenverfügung

Wieder ein Ratgeber, auch diesesmal nicht von mir, aber (hoffentlich) hilfreich: Die Verbraucherzentrale NRW hat eine umfangreiche Broschüre „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ herausgegeben, die auch als E-Book in verschiedenen Formaten verfügbar ist und natürlich auch über die obligaten Textbausteine verfügt.

Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es hier. Der Preis erscheint mit unter 8,00 € erschwinglich.

Was ist aus dem Psychatriefall Mollath geworden?

Was ist eigentlich aus dem Fall Mollath geworden, der zum Jahresende die Gemüter erhitzt hat und über den auch hier berichtet (6.12., 30.11. und 27.11.) wurde?

Die bayerische Ministerin ist immer noch im Amt, überaschend ist aber, dass die Medien dem Fall immer noch einige Aufmerksamkeit widmen. So hat die Süddeutsche Zeitung weiterhin eine eigene Themenseite eingerichtet und berichtet regelmäßig über den Fall.

Eine Wideraufnahme erscheint bisher ungewiss, auch eine Verlegung aus Bayreuth nach Ansbach eher zweifelhaft. Mollaths Anwalt hat unterdessen Anzeige gegen „Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung“ gestellt.

Verkehrsunfall mit Folgen

Ende Dezember 2012 wurde eine ältere Dame auf ihrem Fahrrad (über 80) von einem nicht wesentlich jüngerem PKW-Fahrer erfasst, als dieser – offenbar unaufmerksam und mit unangepasster Geschwindigkeit – in einen kleinen Weg einbog. Die Dame stürzte.

Der PKW-Fahrer und ein zufällig vorbeifahrender Polizist leisteten erste Hilfe, die Dame wurde mittels RTW in das nächste Krankenhaus gebracht; um das Fahrrad kümmerten sich die herbeigerufenen Kinder. Gebrochen war zum Glück nichts, einige Verletzungen erlitt die Dame trotzdem, konnte aber noch vor den Weihnachtsfeiertagen das Krankenhaus wieder verlassen.

Dem Unfallgegner war die Situation äußerst unangenehm, so dass er  – menschlich sehr anständig und über das, was man gemeinhin erwartet, hinausgehend – einige Tage später bei der älteren Dame vorbei schaute und sich noch einmal persönlich entschuldigte, seine Schuld eingestand und eine rasche Regelung des entstandenen Schadens versprach.

Die Behandlungskosten für das Krankenhaus und die Fahrt im RTW zahlte die Gesetzliche Krankenversicherung der Dame. Einen Strafantrag wollte sie nicht stellen, so dass nur die zivilrechtliche Abwicklung hinsichtlich des Fahrrades, Schäden an der Bekleidung und eines möglichen Schmerzensgeldes blieb.

Dies entwickelte sich jedoch zu einem – an der Schadenshöhe gemessen – reichlich aufwendigem Verfahren. Die Dame wollte sich nicht allein darum kümmern, so dass ein Vertreter beauftragt wurde. Dieser holte ärztliche Befunde von Krankenhaus und Hausarzt ein, nahm den Kontakt zu Zeugen, Versicherung des Unfallgegners und der Polizei auf. Letztere gab die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter, so dass auch hier für den Unfallbericht nachgefragt werden musste. Zwischenzeitlich immer wieder Rücksprachen mit dem Unfallopfer und den Verwandten hinsichtlich in Auftrag zu gebende Reparaturen, dem Sammeln von Belegen usw. Alles in allem eine Vielzahl von Faxen, Telefonaten und Schreiben für alle Beteiligten.

Vorsichtig addiert drei bis vier Stunden Arbeit für den Vertreter. Nicht, weil der Fall juristisch besonders anspruchsvoll wäre, sondern weil er viel Kommunikation erfordert. Etwa bis sich herausgestellt hat, wer nun tatsächlich Eigentümer der teuren Strümpfe war. Oder zu erklären,w as ein Strafantrag ist und in welchem Verhältnis er zur zivilrechtlichen Haftung steht. Wenn der Vertreter ein Rechtsanwalt wäre, müsste er selbst bei einer kleinen Kanzlei dafür mehrere Hundert Euro zzgl. Mwst verlangen. Wie viel wären Sie bereit auszugeben? Und wie viel wird die Dame erhalten?

Auf der anderen Seite: Ein Glück, dass aufgrund des Sachleistungsprinzips der GKV das Gesundheitsrecht (bisher) keine Rolle gespielt hat.

Das Bundesverfassungsgericht, das Recht auf Gesundheit und die U-Haft

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie jetzt aus der Tagespresse (leider mit falschen Aktenzeichen) zu erfahren war, der Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungshäftlings stattgegeben, der – u.a. – als Nichtraucher über mehrere Tage mit stark rauchendenden Mithäftlingen inhaftiert war.

Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht, der Innenminister oder die Justizministerin noch der Petitionsausschuss des Landtages haben nach Bericht der Tagespresse hierin ein Problem gesehen.

Der Karlsruher Schlossbezirk sah das anders und u.a. das Grundrecht auf Gesundheit nach Art. 2 Abs. 1 S. 1 Var. 2 GG und in diesem Fall sogar die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verletzt. Nun könnte man einwenden, dass die Karlsruher Richter eben besonders grundrechtssensibel sind – was ja auch ihre Aufgabe, aber zugleich nach Art. 1 Abs. 3 auch die aller Fachgerichte, Ministerien und des Petitionsausschusses – ist, jedoch halte ich die Entscheidungsbegründung für – die Metapher sei hier erlaubt – starken Tobak für Instanzgerichte und Ministerien.

Dort heißt es etwa:

„Es stellt einen erheblichen Eingriff in des Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG dar, dass der Beschwerdeführer als Nichtraucher gegen seinen Willen für mehrere Tage mit zwei stark rauchenden Mitgefangenen in einem Haftraum untergebracht war.“ (Orientierungssatz 5a)

„Zudem hat es das LG [= Landgericht] unterlassen, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zu prüfen.“ (Orientierungssatz 5a)

So fehlt es bereits an der gebotenen Sachaufklärung hinsichtlich der Frage, ob der Eingriff erforderlich war. Die Stellungnahme der JVA, auf die sich das LG stütze, enthielt noch nicht einmal eine ausdrückliche Feststellung des Inhalts, dass in einer gemeinsamen Unterbringung des Beschwerdeführers mit zwei rauchenden Mitgefangenen tatsächlich die einzige Möglichkeit der sicheren Unterbringung des Beschwerdeführers bestand.“

 „Auch die Zumutbarkeit des Eingriffs wurde nicht hinreichend geprüft. Nach den dargelegten Maßstäben können nicht beliebige Einschränkungen damit gerechtfertigt werden, die gegebene Ausstattung der Justizvollzugsanstalt lasse nichts anderes zu.“

Zusammengefasst scheint es also so, dass alle Beteiligten vor den Grundrechten des Beschwerdeführers die Augen fest zugekniffen haben, nichts sehen und auch nichts hören wollten. Anders sind die eklatanten Fehler, die das BVerfG hier vorwirft kaum erklärbar. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung etwa lernt der geneigte Student im ersten Semester der Vorlesungen zum öffentlichen Recht.

Aktenzeichen der zitierten Entscheidung: 2 BvR 737/11

„Katholische Krankenhäuser dürfen Vergewaltigungsopfer nicht über die Pille danach aufklären“

Heute schlicht nur der Hinweis auf einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers, der wie folgt eingeleitetet wird:

„Katholische Krankenhäuser dürfen Vergewaltigungsopfer nicht über die Pille danach aufklären. Notärztin Irmgard Maiworm schildert den Fall einer Kölnerin, deren Untersuchung vom Vinzenz-Hospital und vom Heilig-Geist-Krankenhaus abgelehnt wurde.“

Vielleicht ist also in solchen Fällen besser nicht in katholische Krankenhäuser gehen. Ich bin gespannt, wie sich dieser Fall entwickelt.

Wie stellt sich dies eigentlich aus grundrechtlicher und arzthaftungsrechtlicher Perspektive dar? Und hinsichtlich des Behandlungsanspruches eines GKV-Patienten?