Anwalt erhebt Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde im Fall Mollath nicht nur Verfassungsbeschwerde erhoben, sondern das Bundesverfassungsgericht hat wohl nun auch Stellungnahmen angefordert. Dies wird als Zeichen interpretiert, das Karlsruhe „‚“in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen‘ wolle.“ Eine Entlassung aus der Psychiatrie wurde ja, während er selbst bei dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages war, abgelehnt.

Für das Wochenende: Viel Feuerwehr im Düsseldorfer Süden

Ein wenig Werbung in eigener Sache: Die Freiwillige Feuerwehr Düsseldorf-Garath feiert am 22. Juni – also am Sonnabend – einen großen Tag der offenen Tür zum 100. Geburtstag. In der Zeit von 10.00-18.00 Uhr werden unzählige Gäste auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 6, Frankfurter Straße 245, 40595 Düsseldorf, erwartet, auf dem auch die Freiwillige Feuerwehr untergebracht ist.

Allein das Gebäude, in dem eine Wache der Berufsfeuerwehr, Notarzt, Rettungsdienstmittel, Freiwillige Feuerwehr aber auch die Feuerwehr-Schule untergebracht sind, ist beeindruckend. Hinzu kommen an diesem Tag Vorführungen von Jugendfeuerwehr und aktiven Abteilungen im Brandschutz und der technischen Hilfeleistung, Besichtigungsmöglichkeiten, Drehleiter und Vieles mehr.

Für auswärtige Gäste ist das Gelände über die unmittelbar an der Wache vorbeiführende BAB 59 bzw. den in zwei Fußminuten entfernt liegenden S-Bahnhof Düsseldorf-Garath zu erreichen.

Veranstaltungshinweis: 2. Symposium RettungsdienstRecht

Zum mittlerweile zweiten Mal veranstaltet die „Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht e.V.“ ein für Juristen wie Mediziner gleichermaßen interessantes Symposium zum Rettungsdienst-Recht.

Am 13.7.2013 findet in den Räumen der Düsseldorfer Universität gibt es ein ganztägiges Programm zu Vergabeverfahren, Beilhilfefragen, Ausbildung von rettungsdienstlichem Personal, grenzüberschreitendem Kat-Schutz bis hin zu Fragen der Betäubungsmittel und zur Patientenverfügung.

Ein genaues Programm und Anmeldemöglichkeiten finden sich auf den Internetseiten des Vereins. Die Veranstaltung kann offenbar sowohl für Mediziner als auch Juristen als Fortbildung anerkannt werden.

Deutschkurse

Im Beitrag über den „Import“ von Patienten bin ich bereits kurz auf das teilweise auftretende Problem von Verständigungsschwierigkeiten zwischen Ärzten und ihren Patienten eingegangen. Die in Neubrandenburg erscheinende Regionalzeitung „Nordkurier“ berichtet nun dieser Tage von einem örtlichen Angebot, bei dem Krankenhausärzte aus der Region ihre Deutschkenntnisse verbessern können.

Haftstrafe für Zahnarzt

In dem schon aufgegriffenen Fall eines Zahnarztes aus Sachsen-Anhalt, der einer Patientin zwanzig Zähne ohne Indikation zog und dem dafür die Approbation entzogen bekam, berichtet die FAZ nun, dass gegen den Arzt wohl doch noch einiges mehr vorlag.

Für die zwanzig gezogenen Zähne hat er in der strafrechtlichen Würdigung eine Bewährungsstrafe erhalten. Nun wurde er erneut strafrechtlich verurteilt, weil er wiederum mehr Zähne gezogen hat, als medizinisch notwendig war. Hierzu sind aber nun laut FAZ noch einmal eine Geldstrafe wegen Abrechnungsbetruges, so dass der Zahnarzt insgesamt für 14 Monate in Haft muss. Die Approbation hatte er ja bereits verloren, ein zweijähriges Berufsverbot schließt sich an.

633 Millionen Arzneimittelpackungen

Die Deutschen lieben offenbar Statistiken. Eine recht interessante lieferte dieser Tage das Wissenschaftlich Institut der AOK. Wie der AOK-Bundesverband vermeldete, haben die Vertragsärzte etwa 633 Millionen Arzneimittelpackungen im letzten Jahr verordnet. Somit sei innerhalb von nur acht Jahren ein Anstieg der verschriebenen Arzneimittelmengen um 45 % zu verzeichnen gewesen – und das sind nur die Zahlen für den ambulanten Bereich.

Dahingestellt sei hier, ob dies gut oder schlecht ist, für eine funktionierende Versorgung, für mehr und bessere Medikamente spricht, oder für geschicktes Pharmalobbying auch mit wenig hilfreichen Präparaten. Sicherlich spielt auch eine Rolle, dass es mehr alte Menschen gibt, denn ein Großteil der Krankenversicherungskosten fallen in der letzten Lebensphase an.

Import-Export Waren aller Art – auch Patienten

Wenn man, so wie ich, recht lange in Brandenburg und in Vorpommern, d.h. im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommern gewohnt hat, kennt man eigentlich immer jemanden, der nicht nur zu, Friseur, sondern auch zur Zahnbehandlung oder zur Kur statt einen deutschen Arzt eine polnische oder tschechische Klinik aufgesucht hat. Auch ungarische Zahnkliniken, die insbesondere aus Süddeutschland gut zu erreichen sind, tauchen immer wieder in den Medien auf. Die Patienten versprechen sich für Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr oder nicht vollständig übernommen werden, deutlich günstigere Preise.

Im Englisch-sprachrigen Raum scheint man sich sogar bis in Richtung Indien zu orientieren.

Angesichts des bestehenden Ärztemangels arbeiten mittlerweile auch viele osteuropäische und russische Ärzte in Deutschland, gerade an den Universitätskliniken fällt dies auf. Die Fachkompetenz vermag ich nicht zu beurteilen, die Deutschkenntnisse sind leider teilweise erschreckend gering. Die meisten Patienten und das nicht-ärztliche Personal sprechen aber weder fließend Russisch noch Englisch…Billiger werden diese Behandlungen für die Patienten auch nicht, sofern sie selbst zahlen müssen.

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet im einem Artikel mit dem Titel „Die Krankschlepper“ ausführlich über eine gegenteilige Wanderbewegung, nämlich ausländische Patienten in deutschen Kliniken. Dabei geht es nicht um den arabischen Scheich, sondern um „normale Familie[n] der Mittelschicht“.

Leider hat die Zeit ja schon vor einigen Jahren die objektive Recherche aufgegeben und stellt interessante Probleme aus allen Ressorts meist aus der Perspektive von Einzelschicksalen dar.

Nach Angaben der Zeitung werden ausländische Patienten von „Vermittlungsagenturen“ (wahlweise auch als „Krankenschlepper“ bezeichnet), die hohe Provisionen nicht nur der Patienten selbst sondern – rechtwidrigerweise auch der Krankenhäuser – erhalten, nach Deutschland „importiert“ (so wird BÄK-Präsident Montgomery zitiert).

Zwanzig Zähne und eine Approbation weniger

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten (etwa die Illustrierte „Stern„) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg – in seiner Eigenschaft als Berufsgericht für die Heilberufe – einen Zahnarzt, der einem Patienten ohne medizinische Indikation und ohne dessen Zustimmung zwanzig Zähne gezogen hat, die Approbation entzogen. Mir ist derzeit leider nicht bekannt, welche Beweggründe der Zahnarzt hatte, der mit dieser sinnlosen Sache nicht nur seinem Patienten massiven Schaden zugefügt, sondern sich auch um seine beruflichen Existenz gebracht hat.

Die Angst vor der Zweitmeinung

In meinem Umfeld hat jemand einen kleinen, aber recht schmerzhaften Unfall erlitten. Nach einigen Arztbesuchen, Warten auf Heilung und MRT sollte nun eine minimalivasive Operation durchgeführt werden.

Da einerseits die Lebensqualität sehr stark vom Erfolg dieses Eingriffs abhing, anderseits es für die Durchführung der Operation auf ein paar Tage nicht ankam (der avisierte Termin lag sowieso über eine Woche nach dem Unfall), riet ich, eine Zweitmeinung einzuholen. Finanziell wäre das für den privat versicherten Patienten kein Problem gewesen, die OP hätte mit ein wenig Glück trotzdem am geplanten Termin oder schlimmstenfalls einige Tage später stattfinden können.

Überrascht haben mich aber die Widerstände: Offenbar tritt bei der Einholung von Zweitmeinungen ein ganzes Bündel von Ängsten hervor:

Zunächst möchte man gar nicht so genau wissen, ob der Operateur vielleicht doch keine Ahnung hat, mit einem gestörten Vertrauen in Ärzte lebt es sich offenbar nicht gut.

Dann möchte man den Operateur auch nicht verärgern. So sehr ich dieses Argument ja verstehen kann, denke ich, dass man den Wunsch, eine Zweitmeinung einzuholen, so artikulieren kann, dass der Operateur sich nicht persönlich angegriffen fühlt. Schafft man dies, und zeigt sich der Arzt gleichwohl ablehnend, ist es sowieso besser, zu einem anderen zu gehen. Denn dann hat der Arzt, bei dem an ja sich bei positiver Zweitmeinung trotzdem für viel Geld operieren lassen will, entweder doch nicht so viel Ahnung, wie man ihm zugeschrieben hat. Oder ein Problem mit seinem Ego. Beides keine guten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung. Aber auch in diesem Fall würde der Patient verunsichert werden.

Schließlich legen selbst eigentlich selbstbewusste Menschen gegenüber Ärzten eine erstaunliche Devotheit an den Tag. Man versucht gar nicht erst, – soweit dies möglich ist –  ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, eigene Wünsche zu äußern oder sich geplante Behandlungsschritte ausführlich erklären zu lassen.

Offenbar weiß man lieber gar nicht erst, was alles schief gehen könnte, als im Rahmen des Möglichen genau dies zu verhindern.