Vertragliche Beziehung und Haftung bei Care- und Casemanagement

Thomas Ruppel hat in Zusammenarbeit mit Martina Rocksien, Simone Gloystein und Prof. Dr. Neeltje van den Berg in der Zeitschrift Gesundheit und Pflege die vertraglichen Beziehungen und die Haftung im Care- und Casemanagement untersucht. Sie beantworten unter anderem die noch ungeklärte Frage, ob Verträge über Leistungen des Care- und Casemanagements dem Behandlungsvertrag gem. § 630a BGB oder dem Dienstvertragsrecht gem. § 611 BGB zuzuordnen sind. Des Weiteren wird die Haftung im Care- und Casemanagement beleuchtet. Es wird geklärt zwischen wem Haftungsbeziehungen bestehen können, aus welchen Gründen eine Haftung in Betracht kommt und inwieweit eine Haftung für Vermögensschäden beim Patienten möglich ist.

Der Beitrag ist im Heft 4 (GuP 2022, 132) und bei Beck-Online abrufbar.

Praxismietvertrag – die teuerste Entscheidung nach dem Praxiskauf

Beim Start in die Selbstständigkeit sind viele Entscheidungen zu treffen. Die teuerste ist neben dem Erwerb einer Praxis der Praxismietvertrag. Ein Fehler kann existenzielle Folgen nach sich ziehen. In einem Beitrag für den Ratgeber Recht von Optica hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel die rechtlichen Probleme und Hinweise zur Vermeidung dieser kurz und verständlich zusammengefasst. Er erklärt, wer die Mietvertragsparteien sein sollten, welche Laufzeit sachgerecht ist und wie wichtig die genaue Bezeichnung der Mietsache ist. Aber auch auf die Gefahr der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten wird eingegangen. Den Beitrag finden Sie im Oktoberheft von Zukunft Praxis und online im Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: hier.

Onlineseminar: Erwerb von Zahnarztpraxen & ausgewählte strafrechtliche Probleme

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 16.12.2022 ein Onlineseminar zum Erwerb von Zahnarztpraxen und den damit zusammenhängenden strafrechtlichen Problemen. Im ersten Teil des Seminars werden Fragen zum Umgang mit Gewährleistungsfällen, zu dem Zwei-Schrank-Modell nach der DSGVO und zu weiteren Themen erläutert. Im zweiten Teil wird auf die strafrechtlichen Probleme der zahnärztlichen Berufsausübung und deren berufs- und vertragszahnarztrechtliche Folgen eingegangen.

Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 18.11.2022 im Seaside Park Hotel Leipzig ein Seminar über die Schnittstellen und Wechselwirkungen des Medizinrechts und des Gesellschaftsrechts. An den Klauseln von Beispielverträgen werden die verschiedenen medizinrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsvarianten praxisnah dargestellt. Im Zentrum steht dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihren medizinrechtlichen Ausformungen als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Teil-BAG – Praxisgemeinschaft und das MVZ.

Seminar Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Am 25.11.2022 gibt es erneut die Möglichkeit das Seminar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel zu den Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen Medizinrecht und dem Gesellschaftsrecht bei Vertragsgestaltungen zu besuchen. Es findet im Apartment Hotel Hamburg Mitte statt. Die verschiedenen medizinrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsvarianten werden an Klauseln von Beispielsverträgen praxisnah dargestellt. Im Fokus steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihren medizinrechtlichen Ausformungen der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Teil-BAG – Praxisgemeinschaft – und das MVZ.

Fachanwaltslehrgang Medizinrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist erneut Referent bei dem Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht des Anbieters „Arber Seminare“. Der Lehrgang findet vom 28.11.2022 bis zum 19.04.2023 in München bei der ARBER Seminare GmbH statt. Dr. Dr. Ruppel wird im November zum Berufsrecht referieren. Dabei werden das ärztliche Berufsrecht, die Grundzüge des Berufsrechts anderer Heilberufe, das Approbationsrecht und die ärztliche Berufsgerichtsbarkeit den Schwerpunkt bilden.

Umsatzsteuer – damit haben Therapeuten doch nichts zu tun?

Mit Umsatzsteuer haben Therapeuten doch nichts zu tun? Oder doch? Jan-Henri Haschke und Thomas Ruppel beleuchten in „Zukunft Praxis“ und – in einer ausführlichen Version online – wann Mehrwertsteuer für Therapeuten gefährlich werden kann, gerade bei nicht-therapeutischen Praxisangeboten oder beim Abschluss von Praxismietverträgen, bei denen der Vermieter Umsatzsteuer erhebt, der Therapeut diese aber nicht erstattet bekommt – und schon kostet die Miete für viele Jahre fast 20 % mehr!

Gesundheitsdaten  – DSGVO und kein Ende?

Das für viele Therapeuten leidige Thema DSGVO und den Gesundheitsdatenschutz beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem aktuellen Beitrag für „Zukunft Praxis“, der online nachgelesen werden kann. Anschaulich und verständlich geht Dr. Dr. Ruppel auf Akteneinsichtsrechte von Patienten, Speicherpflichten, das (zumeist nicht bestehende) Recht auf Löschung von Gesundheitsdaten und ihre Weitergabe ein.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe inkl. Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist auch im Jahr 2022 wieder Referent bei den Fachanwaltslehrgängen der ARBER-Seminare. In Frankfurt am Main bildet er Fachanwälte für Medizinrecht an den Schnittstellen von Vertragsartztrecht (Kassenarztrecht) und Vertragsgsgestaltung aus. Dazu gehören etwa Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften), Verträge über den Verkauf von Gemeinschaftspraxisanteilen, aber auch Vertragsgestaltungen rund um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und vertragsarztrechtlichem Jobsharing.