Schnelle Reaktionen bei einer Gesetzlichen Krankenkasse

Nach dem ich vor wenigen Wochen bereits das Amtsgericht in Hagen für seine schnellen Bearbeitungszeiten gelobt habe, habe ich nun gleich mehrfach sehr positive Erfahrungen mit einer Betriebskrankenkasse gemacht.

Auf E-Mails haben die Mitarbeiter jeweils innerhalb weniger Stunden reagiert. Sogar während der Urlaubszeit kam die Reaktion der Urlaubsvertretung prompt und führte zu den gewünschten Problemlösungen. Ich bin überascht. Hoffentlich bleibt es so.

Optimale Kanzleigröße

Für fast zwei Jahren habe ich an dieser Stelle versucht eine Antwort auf die Frage zu finden, wie man einen guten Anwalt findet. Eine allgemeingültige Antwort gibt es darauf natürlich nicht, letztlich schreibe ich  hier nur meine Meinung und eigene Erfahrungswerte nieder – es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass man auch mit einer gegenteiligen Entscheidung zum Erfolg findet. Zumal der Erfolg in einem Rechtsstreit ja bei weitem nicht nur vom eigenen Anwalt abhängt.

Zwei Jahre nach dem ersten Posting dazu ist auch noch etwas zur richtigen Kanzleigröße zu sagen, wenn man vom Verbraucher oder Kleinunternehmer als Mandanten ausgeht (nicht vom Großkonzern in einer M&A-Sache, versteht sich):

Ich halte es für optimal, wenn in einer kleinen Kanzlei zwei bis drei Anwälte gleiche oder sehr verwandte Rechtsfragen bearbeiten. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass eine gewisse kritische Masse erreicht wird, die nicht nur für das Wissen der Anwälte selbst notwendig ist, sondern auch um sich die (sündhaft) teueren Datenbankzugänge für Literatur, Urteile usw. zu leisten.

Viele sehr breit aufgestellte Anwälte können sich das nicht leisten und haben zu jedem Rechtsgebiet ein Standardbuch – was dort nicht drin steht und Google nicht hergibt, findet in der Beratung einfach nicht statt.

 

Kassenleistung…

Selbst in solchen Fällen kann eine Gesetzliche Krankenversicherung den Patienten nicht an den Kosten beteiligen, obwohl man es sich manchmal wünschen würde:

„In der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag ist es zu einer Explosion auf einem Sportboot am Ufer des Kölpinsees gekommen, als der Leipziger Freizeit-Kapitän mit einer Kerze in der Hand nach der Ursache für den Kraftstoff-Geruch an Bord suchen wollte.“

Quelle: Nordkurier Online

Jurastudium und praktisches Wissen

Im Jurastudium lernt man doch ein paar Grundzüge zum Handelsregisterrecht, wie es sich der Eintragung verhält, wer nicht eingetragen wird, was mit Fehleren im Handelsregister geschieht und mit Folgefehlern…

Aber wenn man dann das erste Mal beim elektronischen Handelsregister einen Auszug ziehen will, ein Unternehmen sucht (in meinem Fall ein Unternehmen, was es nicht mehr gibt und dessen Rechtsnachfolger ich wissen möchte) steht man doch etwas verwirrt da…Denn solche praktischen Dinge lernt man nicht.

Zähneputzen

Das ist nicht nur für kleine Kinder interessant:

„Die Zahnpflege umfasst sowohl die Vorbereitung wie z. B. Zahnpasta-auf-die-Bürste-Geben und/oder das Aufschrauben von Behältnissen (Zahnpaste/Mundwasser)  als  auch  den  eigentlichen  Putzvorgang  und  die  Nachbereitung,  aber
auch die Reinigung von Zahnersatz und die Mundpflege, d. h. das Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle.“

Aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches

Das Schlimme ist, dass man das als Jurist ganz normal findet, dass solche (vermeintlich) eindeutigen Tätigkeiten rechtlich definiert werden. Während normale Menschen einfach nur den Kopf schütteln.

Baden

„Das Baden umfasst eine Ganzkörperwäsche in einer Badewanne, wobei der Antragsteller entweder sitzen oder liegen kann. Zum eigentlichen Waschvorgang gehören sowohl die Vor- und Nachbereitung, das Waschen des ganzen Körpers
selbst sowie das Abtrocknen des Körpers“

Aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.

23 Minuten…

Vor ein paar Tagen saß ich in einer Fortbildung, in der wir unter anderem folgenden Übungsfall besprochen haben:

Patient P kommt mit Herzinfrakt in ein Krankenhaus. Er verstirbt dort nach 23 Minuten.

Frage: Kann das Krankenhaus eine eintägige stationäre Behandlung abrechnen, obwohl nach 23 Minuten nichts mehr zu tun ist?

Es spricht wohl etwas gegen uns Juristen, dass wir diese Frage überhaupt nicht kurios fanden, sondern ganz ernsthaft an der Beantwortung gearbeitet haben.

Übrigens: Das Krankenhaus kann die Behandlung als eintägig stationär abrechnen, weil und soweit aus einer Perspektive des Krankenhausarztes einer stationäre Behandlung notwendig war. Egal, ob der Patient zwischendurch wegläuft oder tot liegen bleibt.