Nach dem auch hier im Blog besprochenen Ende der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel scheint Gesundheitsminister Gröhe sich auf die Seiten der Apotheken geschlagen zu haben. Medienberichten zu Folge plant er ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sollte dieses Verbot wirklich kommen und den zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen standhalten, könnte sich der Erfolg von DocMorrs vor dem Europäischen Gerichtshof als Pyrrhussieg erweisen. Denn dann entfallen nicht nur die nun erkämpften Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Apotheken, sondern der Martk wäre für diese Gruppe komplett dicht. Schlimmer noch für die insbesondere holländischen Apotheken: Viele deutsche Verbraucher würden ihnen vielleicht sogar ganz den Rücken kehren, weil sie ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel dann ohnehin in der Apotheke vor Ort kaufen würden und die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamte womöglich gar nicht mehr gesondert im Internet bestellen.
Mit seinem Ansinnen dürfte Gröhe nicht nur die ausländischen Apotheker gegen sich aufgebracht haben, sondern auch die deutschen Krankenkassen, die als große Player im Markt auf deutliche Rabatte und damit Kostendämpfungen im Arzneimittelbereich hoffen. Kommt es tatsächlich zu deutlichen Einsparungen bei den Arzneimittelkosten, dürften sich einerseits Versicherte und Arbeitgeber über zumindest gebremste Anstiege bei den Sozialabgaben (von Senkungen der GKV-Beiträge wird auch hier im Blog nicht geträumt) freuen. Andererseits wären die dort gesparten Summen natürlich politische Verhandlungsmasse etwa für Ärzte und Krankenhäuser in den nächsten Verhandlungsrunden.