Alles neu für die Gemeinschafspraxis?

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Dieses stellt die größte Überarbeitung dieses Rechtsgebietes seit über 100 Jahren dar. Das Gesetz umfasst einerseits die Kodifizierung vieler Entscheidungen, die sich in der Rechtsprechung als maßgebend herausstellt haben. Auf der anderen Seite sind auch strukturelle Veränderungen enthalten, wie die Einführung des Gesellschaftsregisters für GbR. Die Reform wird auch auf der diesjährigen Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein am 17. und 18. September thematisiert. Dort stellt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Rahmen eines Vortrages dar, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf ärztliche und zahnärztliche Gemeinschaftspraxen haben wird.

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