Folgen der Hochwasserkatastrophe für Heilmittelerbringer

Die durch das Hochwasser verursachten Schäden stellen viele therapeutische Praxen vor große Probleme. In einem Beitrag für Optica erläutern die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei, welche Möglichkeiten sich betroffenen Therapeuten zur Bewältigung der besonderen Situation bieten. So hat beispielsweise der GKV-Spitzenverband vorerst bis zum 30.09.2021 gültige Empfehlungen ausgesprochen, um die geltenden Anforderungen an die vertragskonforme Heilmittelabgabe zu reduzieren und so die Erbringung und Abrechnung von Leistungen auch bei zerstörten Praxisräumen und fehlenden Unterlagen zu ermöglichen.

Welche Ansprüche Betroffene gegebenenfalls gegenüber ihrem Vermieter haben, wann sie Kurzarbeitergeld beantragen sollten und viele weitere Informationen finden Sie detailliert auf optica.de/hochwasser.

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