Schutzschirm für Therapeuten: Abgelehnte Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen

Seit seinem Inkrafttreten wirft der Covid-19-Schutzschirm für Erbringer von Heilmitteln in zunehmendem Maße neue Fragen auf. Derzeit mehren sich nun die Fälle von fälschlicherweise abgelehnten Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen.

Die Anfragen beziehen sich auf die Absicherung bei Klagen von Therapeuten gegen rechtswidrige Ungleichheit bei der Auszahlung von Fördermitteln. Die Versicherungen argumentieren hierbei, dass solche Forderungen als verwaltungsrechtliche Entschädigungsansprüche nicht mitversichert seien. Tatsächlich handelt es sich jedoch um sozialrechtliche Leistungsansprüche, die von vielen Rechtsschutzversicherungen abgedeckt sind.

Die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei in Lübeck vertreten Sie gerne, wenn auch Ihre Praxis von rechtswidriger Ungleichbehandlung betroffen ist. Auch stellen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und prüfen die Rechtmäßigkeit bei abgelehnten Anfragen.

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