Uneinheitliche Bescheide der ARGEn für Heilmittelzulassung

Im Rahmen der Leistungen des Covid-19-Schutzschirms für Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln kommt es vermehrt zu Ungleichbehandlung von Antragstellern. In einigen Bundesländern erhalten Therapeuten Bescheide der zuständigen ARGE, in anderen nicht. In Bayern sind sogar gefälschte Bescheide aufgetaucht, die eine einheitliche und gerechte Behandlung aller Antragsteller zusätzlich erschweren. Weiterhin fallen die gewährten Zuschüsse bundesweit zum Teil deutlich zu niedrig aus.

Wenn Ihre Praxis ebenfalls zu geringe oder gar keine Hilfsmittel erhalten hat, beraten die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei Sie gerne im Wirrwarr des Covid-19-Rettungsschirms, um Ihnen zu den Ihnen zustehenden Leistungen zu verhelfen.

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