Beratung zum Recht der Telemedizin

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie ist der Bedarf an telemedizinischer Versorgung rapide angestiegen. Nachdem das Fernbehandlungsverbot für Ärzte schon in den letzten Jahren mehr und mehr gelockert wurde, ist seit März 2020 auch Erbringern von Heil- und Hilfsmitteln die Ferntherapie bei bestimmten Behandlungen gestattet. Unsere Rechtsanwälte und Juristen beraten Sie gerne bei allen diesbezüglichen rechtlichen Fragen, unter anderem zu der Ausstellung und Abrechnung elektronischer Rezepte, der Nutzung von Apps und anderer Software zur telemedizinischen Patientenversorgung sowie allen anderen Belangen des Rechts der Telemedizin. Auch in Anbetracht der zeitnah zu erwartenden Gesetzesänderungen in diesem Bereich stehen unsere Anwälte Ihnen in den kommenden Monaten jederzeit zur Verfügung.

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