Revisionsbegründung im Vertragsarztrecht

Nun kann Weihnachten (fast) kommen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Dr. Ruppel haben heute eine umfangreiche Revisionsbegründung an das Bundessozialgericht nach Kassel geschickt. In einem aufwändigen Verfahren greifen die Rechtsanwälte ein Urteil des Landessozialgericht in einer vertragsärztlichen Angelegenheit an. Als die vielen Seiten Revisionsbegründung nach über zwei Monaten intensiver Arbeit durch das Faxgerät gegangen und die Originale im Postkasten lagen, war ein guter Teil der Arbeit geschafft. Nun heißt es, auf die Revisionsbegründung der Gegenseite, die gleichfalls Rechtsmittel eingelegt hat,  zu warten. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wird Ende 2018/Anfang 2019 erwartet.

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