Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hat einen kleinen Beitrag im Karger Kompass Pneumologie (Heft 5/2017, S. 103f) zum Thema „Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?“ veröffentlicht. Er berät Ärzte, Pflegekräfte, Heimbetreiber, Privatpersonen und auch Unternehmer zur Erstellung und zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sprechen Sie uns an: Telefon 0451 / 29 366 500.

Schreibe einen Kommentar