Der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung zu der Frage, ob der Kläger von dem Beklagten überascht worden sein könne beim Abschluss eines Vertrages:
Der Kläger habe eine robuste Natur und sei
„Radiologe – gelte unter Medizinern also als Pferdearzt.“
Nun ja.