Radiologen

Der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung zu der Frage, ob der Kläger von dem Beklagten überascht worden sein könne beim Abschluss eines Vertrages:

Der Kläger habe eine robuste Natur und sei

„Radiologe – gelte unter Medizinern also als Pferdearzt.“

Nun ja.