Gesundheitsrecht für angehende Ärzte

Angehende Ärzte bereiten sich auf ihr Examen u.a. durch das massenhafte Ankreutzen von Multiple-Choice-Aufgaben vor. Ähnlich wie beim Führerschein. Nur, dass die falschen Antworten nicht offensichtlich falsch sind, sondern das oftmals alle Antworten richtig sein könnten – es eben nur nicht sind. Recht undankbar also. Der geneigte Jurist ist froh, dass er in seinen Klausuren jeweils fünf Stunden Schreiben kann, also Nichtwissen bis zu einem gewissen Grad kaschierbar ist.

Was ich aber nie verstehen werde ist, weshalb zur Vorbereitung auf das medizinische Staatsexamen einzelne Paragraphen abgefragt werden. Erstens vergessen das die angehenden Ärzte sowieso wieder. Und zweitens käme kein Jurist darauf, Paragraphen abzufragen. Wozu auch? Dafür gibt es Gesetzestexte…Und während Ärzte durchaus schnelle Entscheidungen treffen müssen und dafür Wissen auch abrufbar sein muss, gehört das Wissen um den richtigen Absatz eines Paragraphen nun wirklich nicht zu den am Krankenbett oder im OP notwendigen Fähigkeiten.

Einigermaßen sinnbefreit daher die Frage an den angehenden Arzt:

Was wird durch § 35a KJHG geregelt?

A: Die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

B: Das Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil

C: Die freie Wahl zwischen Einrichtungen und Dienstleistungen verschiedener Träger

„D“ und „E“ gibt es auch noch als Antwortmöglichkeit, ich gebe sie aber hier nicht wieder…Reicht ja auch.

Die richtige Antwort lautet: Der Blick ins Gesetz verrät es.

Wozu soll ein angehender Arzt das wissen? Was hat er davon?