„Kassen lehnen hunderttausendfach Leistungen ab“

Spiegel Online berichtet dieser Tage darüber, dass die Gesetzlichen Krankenkassen durch die MDK  es „hunderttausendfach“ ablehnten, Leistungsanträgen ihrer Versicherten zu entsprechen.

Liest man den Artikel, dann wird zunächst schnell deutlich, dass diese hohen absoluten Zahlen, die der „Spiegel“ für seine Überschrift genutzt hat, vor allem auf der großen Anzahl an Leistungsanträgen beruhen.

Verbraucherzentralen, Sozialverbände usw. verurteilten diese Ablehnungspraxis der MDK, insbesondere „für die Betroffenen ist die Situation kaum auszuhalten“, heißt es in dem Artikel. Dies soll nicht bestritten werden. Es ist unstreitig, dass Leistungen auch zu unrecht abglehnt werden und das hierunter gerade Kranke – und das sind fast alle Antragssteller – zu leiden haben. Auch lässt sich kaum leugnen, dass die Ablehnung von Leistungen dort am einfachsten möglich ist, wo die Betroffenen am wenigsten in der Lage sind, sich zu wehren, sei es durch eigenes Tätigwerden, durch Patientenberatungen oder durch Rechtsanwälte.

Ärgerlich ist jedoch, dass der „Spiegel“ nicht ein Wort zu einem anderen, genau so unstreitigen Aspekt verliert: Der angebotsinduzierten Nachfrage. Es ist seit langem bekannt, dass die Leistungserbringer die eigentlichen Nachfrager sind, weil sie den Leistungsbedarf der Versicherten, den diese dann bei ihren Krankenkassen beantragen, definieren. Ebenso bekannt ist, dass mit einer steigenden Zulassung von Leistungserbringern nicht etwa die Nachfrage – d.h. Krankheitsfälle und damit auch Leistungsanträge – annähernd konstant auf die Leistungserbringer verteilt wird, sondern vielmehr steigt. Auch über die kräftig werbende Rolle von Arnzeimittel-, und Medizinprodukteindustrie, von Hilfsmittelherstellern usw., die bis in die Praxen hineinreicht, verliert der „Spiegel“ leider kein Wort.