Anwalt erhebt Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde im Fall Mollath nicht nur Verfassungsbeschwerde erhoben, sondern das Bundesverfassungsgericht hat wohl nun auch Stellungnahmen angefordert. Dies wird als Zeichen interpretiert, das Karlsruhe „‚“in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen‘ wolle.“ Eine Entlassung aus der Psychiatrie wurde ja, während er selbst bei dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages war, abgelehnt.