Haftstrafe für Zahnarzt

In dem schon aufgegriffenen Fall eines Zahnarztes aus Sachsen-Anhalt, der einer Patientin zwanzig Zähne ohne Indikation zog und dem dafür die Approbation entzogen bekam, berichtet die FAZ nun, dass gegen den Arzt wohl doch noch einiges mehr vorlag.

Für die zwanzig gezogenen Zähne hat er in der strafrechtlichen Würdigung eine Bewährungsstrafe erhalten. Nun wurde er erneut strafrechtlich verurteilt, weil er wiederum mehr Zähne gezogen hat, als medizinisch notwendig war. Hierzu sind aber nun laut FAZ noch einmal eine Geldstrafe wegen Abrechnungsbetruges, so dass der Zahnarzt insgesamt für 14 Monate in Haft muss. Die Approbation hatte er ja bereits verloren, ein zweijähriges Berufsverbot schließt sich an.