Entschuldigungen eines Klinikums – und was (vielleicht) dahinter steckt

Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten von dem Fall einer fünfjährigen Epilespsie-Patientin, die in einem kommunalen Potsdamer Krankenhaus wohl das zehnfache der für ihre Altersgruppe angemessenen Arzneimitteldosis erhalten hat. Der Artikel beschäftigt sich nicht nur mit der Perspektive der Angehörigen und der von ihnen subjektiv empfundenen empfundenen personell mangelhaften Situation des Krankenhauses, sondern gibt auch eine Stellungnahme des Krankenhauses wieder:

„‚Uns ist nicht begreiflich, wie es dazu kommen konnte‘, ergänzte der Pflegedirektor des Klinikums, Sebastian Dienst. Die Schwester habe offenbar einen ‚Blackout‘ gehabt. Schon allein die erhebliche Menge der Tablettengabe hätte auffallen müssen, so Dienst. Die Schwester sei nochmals geschult worden. Dass die Kinderklinik unterbesetzt gewesen sei und womöglich zu hoher Arbeitsanfall die gefährliche Fehlmedikation ausgelöst haben könnte, schloss Dienst kategorisch aus.“

Mit der juristischen Brille liest man diese Zeilen vielleicht ein wenig anders. Dann erblickt man nicht die Aufklärungsversuche des Klinikums sondern eine Menge Angaben, um der zivilrechtlichen Haftung für den sich anschließenenden Krankenhausaufenthalt, eventuelle Spätfolgen usw. zu entgehen. Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 831 BGB in diesem Fall eines kommunalen Klinikums entspricht die Argumentation des Pflegedirektors in weiten Teilen dem, was man vor Gericht auch vortragen muss, um eine Haftung des Arbeitgebers für einen Fehler des Mitarbeiters von sich zu weisen:

– der Mitarbeiter ist gut geschult und wird erneut geschult

– es handelt sich nicht um Organisationsversagen des Krankenhauses, sondern um den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters (siehe der Hinweis auf die Mitarbeiterzahl an dem Unfalltag)

– der Mitarbeiter macht solche Fehler eigentlich nie, sondern habe nur ausnahmsweise und völlig unerklärlich ein „Blackout“ gehabt.

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