Zum Glück kein Gesundheitsrecht

In dem Fall der in einen Verkehrsunfall verwickelten Dame kommt das Gesundheitsrecht im engeren Sinne nun glücklicherweise wirklich nicht zur Anwendung. Die Dame ist auch von Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten befreit. Zwar war nach einem Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zunächst vom Gegenteil auszugehen, ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin konnte jedoch eine Klärung herbeiführen.

Auch im Übrigen scheint die juristische Bearbeitung des Falles langsam abgeschlossen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht nur die materiellen Schäden äußerst zügig ersetzt, auch hinsichtlich eines angemessenen Schmerzensgeldes konnte letztlich – nach Hinzuziehung medizinischen Sachverstandes und klärenden Telefonaten – eine Einigung erreicht werden. Alles ohne Rechtsanwalt.

Schmerzen hat die Dame nach eigenem Bekunden allerdings immer noch.

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