Verkehrsunfall mit Folgen

Ende Dezember 2012 wurde eine ältere Dame auf ihrem Fahrrad (über 80) von einem nicht wesentlich jüngerem PKW-Fahrer erfasst, als dieser – offenbar unaufmerksam und mit unangepasster Geschwindigkeit – in einen kleinen Weg einbog. Die Dame stürzte.

Der PKW-Fahrer und ein zufällig vorbeifahrender Polizist leisteten erste Hilfe, die Dame wurde mittels RTW in das nächste Krankenhaus gebracht; um das Fahrrad kümmerten sich die herbeigerufenen Kinder. Gebrochen war zum Glück nichts, einige Verletzungen erlitt die Dame trotzdem, konnte aber noch vor den Weihnachtsfeiertagen das Krankenhaus wieder verlassen.

Dem Unfallgegner war die Situation äußerst unangenehm, so dass er  – menschlich sehr anständig und über das, was man gemeinhin erwartet, hinausgehend – einige Tage später bei der älteren Dame vorbei schaute und sich noch einmal persönlich entschuldigte, seine Schuld eingestand und eine rasche Regelung des entstandenen Schadens versprach.

Die Behandlungskosten für das Krankenhaus und die Fahrt im RTW zahlte die Gesetzliche Krankenversicherung der Dame. Einen Strafantrag wollte sie nicht stellen, so dass nur die zivilrechtliche Abwicklung hinsichtlich des Fahrrades, Schäden an der Bekleidung und eines möglichen Schmerzensgeldes blieb.

Dies entwickelte sich jedoch zu einem – an der Schadenshöhe gemessen – reichlich aufwendigem Verfahren. Die Dame wollte sich nicht allein darum kümmern, so dass ein Vertreter beauftragt wurde. Dieser holte ärztliche Befunde von Krankenhaus und Hausarzt ein, nahm den Kontakt zu Zeugen, Versicherung des Unfallgegners und der Polizei auf. Letztere gab die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter, so dass auch hier für den Unfallbericht nachgefragt werden musste. Zwischenzeitlich immer wieder Rücksprachen mit dem Unfallopfer und den Verwandten hinsichtlich in Auftrag zu gebende Reparaturen, dem Sammeln von Belegen usw. Alles in allem eine Vielzahl von Faxen, Telefonaten und Schreiben für alle Beteiligten.

Vorsichtig addiert drei bis vier Stunden Arbeit für den Vertreter. Nicht, weil der Fall juristisch besonders anspruchsvoll wäre, sondern weil er viel Kommunikation erfordert. Etwa bis sich herausgestellt hat, wer nun tatsächlich Eigentümer der teuren Strümpfe war. Oder zu erklären,w as ein Strafantrag ist und in welchem Verhältnis er zur zivilrechtlichen Haftung steht. Wenn der Vertreter ein Rechtsanwalt wäre, müsste er selbst bei einer kleinen Kanzlei dafür mehrere Hundert Euro zzgl. Mwst verlangen. Wie viel wären Sie bereit auszugeben? Und wie viel wird die Dame erhalten?

Auf der anderen Seite: Ein Glück, dass aufgrund des Sachleistungsprinzips der GKV das Gesundheitsrecht (bisher) keine Rolle gespielt hat.

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