Spezialisierung eines Rechtsanwaltes

Ich werde, wie schon beschrieben, recht regelmäßig gefragt, was einen guten Anwalt ausmacht und habe hier im Blog bereits versucht, eine Antwort zu finden.

Vor ein paar Tagen bin ich auf das Angebot eines Einzelanwaltes gestoßen, der für seine Dienste mit den Worten wirbt, er sei

„spezialisiert auf Fragen des Verwaltungs-, Miet- und Strafrecht[s]. [Der Anwalt] hilft und berät bei der Unternehmensgründung und -führung sowie bei Vertragsgestaltung und Forderungsmanagement.“

Ich kenne den Rechtsanwalt nicht persönlich, aber ich bin mir sicher, dass ich ihn nicht empfehlen würde. Wie soll ein Einzelanwalt – der hier Genannte sitzt übrigens in einer Kleinstadt – auch nur annähernd so viele Mandate bearbeiten, dass er über genug Berufserfahrung in all diesen Rechtsgebieten verfügt? Zumal Strafrecht (vom Verkehrsunfallrecht über Wirtschaftsstrafrecht bis hin zu Umweltdelikten und den üblichen Blut-und-Sperma-Delikten?), Verwaltungsrecht (das kann vom Polizei- über das Hochschulrecht bis zum Baurecht auch alles sein) und Mietrecht ja bereits die Spezialgebiete sein sollen…

Auch glaube ich nicht, dass bei einem derart breit gefächertem Angebot tatsächlich eine teure Bibliothek und nicht minder kostenintensive Datenbankzugänge zur Verfügung stehen, um über aktuelle wie tiefgreifende Quellen verfügen zu können.

Oder der Anwalt ist einfach nur ein Ausnahmetalent.

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