Argumente für und gegen die Kostenerstattung

Ich bin hier schon einmal kurz auf die Kostenerstattung eingegangen und möchte an dieser Stelle ein paar mehr oder weniger gute Argumente Für und Wider zitieren.

„Wo der Anreiz zur Wahl der Kostenerststattung liegen soll, sei nicht ersichtlich“ (Sodan, in: ders., Handbuch des Krankenversicherungsrechts, § 13, Rn.2.

„Es läßt sich auch empirisch nicht belegen, daß Kostenerstattung mit Selbstbeteiligung zu mehr Kostenbewußtsein bei dem Patienten führt und Steuerungseffekte entfaltet“ (Herweck-Behnsen, NZS 1995, 2011, 214 mit weiteren Nachweisen).

„Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb innerhalb eines Sozialversicherungssystems aus einer verbesserten Kostenkenntnis ein verstärktes Kostenbewusstsein entstehen sollte.“ (Bender, in: Schäfer (Hrsg.), Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung – eine Bestandsaufnahme, 2008, 128). Und weiter heißt es: „Denkbar wäre zum Beispiel auch, dass Versicherte vom Preis einer Leistung auf deren Qualität schließen und sich in einer Wahlsituation fiir das teurere, weil vermeintlich bessere Angebot entscheiden. Dann würde die bessere Kostentransparenz sogar Ausgabensteigerungen mit sich bringen.“ (Ebenda)

Hiergegen meinen Drabinski/Schröder in einer vom Pharmaunternehmen „Berlin-Chemie“ gesponserten Studie, dass „Nur ein hinreichendes Kostenbewusstsein […] eine verantwortungsbewusste Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen [ermöglicht].“ (Drabinski, Schröder, Zur Wahrnehmung von Kosten im Gesundheitswesen, 2007, 9)

Eine interessante Ansicht aus der Ärzteschaft, der Hartmannbund-Vorsitzende Winn gegenüber dem Tagesspiegel:
„Mit Kostenerstattung können wir das besser als mit dem bisherigen Sachleistungssystem – weil wir dann jede Leistung bezahlt bekämen und nicht mehr auf hohe Patientenfrequenz angewiesen wären.“

Der Chef der Techniker Krankenkasse Klusen meint: „Bei der jüngsten Gesundheitsreform gibt es allerdings auch einige wenige Lichtblicke: Die Option auf Wahltarife [wie etwa dem der Kostenerstattung] gehört dazu. Sie beleben den Wettbewerb zwischen den Kassen, aber auch zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.“ (Klusen, in: Schäfer [oben], 237)

Und, vielleicht als Abschluss an dieser Stelle noch einmal Herr Klusen: „Die Techniker Krankenkasse setzt sich für Kostenerstattungsangebote ein, weil Versicherte darüber ihre Leistungen Individuen abrechnen können.“ (Klusen, in: Schäfer [oben], 235)

Schreibe einen Kommentar