Patientenquittung – Fortsetzung

Vor einigen Tagen hatte ich hier zur Patientenquittung gebloggt: Ein Nachteil des Sachleistungsprinzips ist es, dass nur schwer nachvollzogen werden kann, ob eine gegenüber der Krankenversicherung des Patienten abgerechnete Leistung vom Arzt wirklich verbracht wurde. Noch schwerer nachvollziehbar ist allerdings, ob sie auch medizinisch notwendig war.Zwar werden Abrechnungs-und Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen, dienen jedoch naturgemäß Grenzen gesetzt sind, da sich auf das Aktenmaterial, d.h. die Abrechnungen des Arztes, beschränken müssen. Letztlich ist es nur dem Arzt und – aber auch dies nicht in jedem Fall – seinem Patienten bekannt, welche Leistung erbracht wurde. Die Patientenquittung ist sicherlich eine Möglichkeit, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Ich muss aber zugeben, dass mir noch nicht ganz einsichtig ist, welchen Vorteil der Patient davon haben sollte, sieht man einmal von völlig altruistischen Motiven wie der Sparsamkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Patient muss nicht nur die Patientenquittung extra bezahlen (wenngleich es sich um kleine Beträge handelt), sondern ich habe auch Zweifel, ob gerade der – etwas kreative – Arzt auf diesen Wunsch des Patienten positiv reagiert. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Arzt-Patienten-Verhältnisses durch das Begehren einer Patientenquittung, die, zumindest aus Sicht des Arztes, auch ein gewisses Misstrauen ausdrückt, nicht gerade gefördert wird.

Aber selbst, wenn man eine Patientenquittung, oder – als privatversicherter Patient – eine richtige Rechnung erhalten hat, wird man daraus nicht unbedingt schlauer. Sind dort etwa umfangreiche Laborleistungen enthalten, ist weder nachvollziehbar, ob der Arzt diese tatsächlich beauftragt, noch ob das Labor sie auch erbracht hat. Bei anderen Leistungen kann ich mir zwar mithilfe von Google und medizinischen Wörterbüchern „zusammenreimen“, welche Leistungen abgerechnet wurde und ob sie tatsächlich erbracht wurden. Ob sie aber medizinisch notwendig waren, ist für den Patienten nicht einzuschätzen.

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