„Werbung“: Knochenmarkspende

An dieser Stelle möchte ich etwas Werbung machen für die Typisierung zur Knochenmarkspende. Ich selbst bin lange (und viele Menschen aus meinem Umfeld auch) davon ausgegangen, dass Knochenmarkspende etwas mit „Rückenmark“ zu tun habe. Von befreundeten Ärzten habe ich dafür allerdings nur ein ungläubiges Kopfschütteln geerntet…

Oder wie die Wikipedia eindrücklich schriebt:

„Häufig wird im Zusammenhang mit einer Stammzelltransplantation der Begriff Knochenmark mit Rückenmark verwechselt. Dies ist jedoch falsch; bei einer Knochenmarkentnahme wird kein Eingriff an der Wirbelsäule vorgenommen. Einschränkungen der Empfindungsfähigkeit oder gar eine Querschnittlähmung sind daher grundsätzlich nicht zu befürchten.“ Quelle

Ich weiß nicht, weshalb ich diesem Irrtum so lange aufgesessen bin.

Oftmals finanzieren auch Organisationen und Arbeitgeber die Typisierung. Die eigentliche Typisierung dauerte kaum fünf Minuten und bestand im Wesentlichen aus der Abgabe einiger Zellen, die mittels Wattestäbchen aus der Mundhöhle gewonnen wurden. Keine Blutabnahme, nichts…

Meine Daten liegen deshalb seit einigen Monaten bei der Knochenmarkspenderzentrale am Universitätsklinikum Düsseldorf. Vielleicht kommt einmal der Anruf…

Organspendekampagne erfolgreich – trotzdem längere Wartelisten

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Techniker Krankenkasse eine erfolgreiche Bilanz ihrer Organspendekampagne gezogen hat. Die Zahl der TK-Versicherten mit Organspendeausweis sei um ca. dreißig Prozent höher als in der Gesamtbevölkerung. Wobei dies sicherlich noch nicht bedeutet, dass diese Patienten auch ihre Spenderbereitschaft erklärt haben, vielmehr haben sie sich – aber immerhin – entschieden. Womöglich auch gegen die Organspende.

Angaben der Ostsee-Zeitung zufolge hat sich die – wenn auch auf geringem absoluten Niveau – die Zahl der auf eine Organspende wartenden Patienten in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht.

„Vertrauensstelle ‚Transplantationsmedizin‘ eingerichtet“

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesesellschaft, Prüfungskommission und Überwachungskommission haben mitgeteilt, dass sie eine „Vertrauensstelle ‚Transplantationsmedizin‘“ einrichten, die anonyme Meldungen „von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht“

Die Vertrauensstelle soll „auf vertraulicher Basis Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bzw. Informationen im Zusammenhang mit Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation“ sammeln „und auf deren Klärung in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission hinzuwirken.“

An den grundsätzlichen Strukturproblemen (vergl. etwa Lang, Deregulierte Verantwortungslosigkeit? Das Transplantationsrecht im Spannungsfeld von Kostendruck, regulierter Selbstregulierung und staatlicher Funktionsverantwortung, MedR 2005, 269-279) des Transplantationsrechts wird das wohl nichts ändern

Neues Transplantationsgesetz in Kraft – Argumente für Organspende

Nach langen und ausnahmsweise fraktionsübergreifenden Diskussionen verschiedener Lösungsmöglichkeiten hatte sich der Bundestag auf ein neues Transplantationsrecht entschieden, welches seit dem 01. November in Kraft ist.

Wie berichtet, sinkt die Zahl der Organspender – wohl auch aufgrund der Skandale der letzten Monate und der damit einhergehenden Verunsicherung.

Spiegel Online listet einige Argumente für die Organspende auf, denen ich mich an dieser Stelle mit wenigen eigenen Gedanken weitgehend anschließen möchte:

  1. Es ist nur schwer erträglich zu wissen, dass täglich Menschen sterben, denen ausschließlich auf diese Weise geholfen werden könnte – aber nicht wird.
  2. Die Zahl derer, die Organspenden positiv bewerten ist signifikant höher als die Zahl derer, die tatsächlich einen Organspendeausweis haben.  Das war auch der Charme der Widerspruchslösung, nach der nur bei ausdrücklichem Widerspruch eine Organspende nicht durchgeführt wird. Sie hat sich in Deutschland nicht durchgesetzt.
  3. Damit hängt wohl auch zusammen, eine Spende auch für Unbekannte viel eher in Betracht kommt, wenn im eigenen Umfeld jemand auf eine Organspende angewiesen ist.
  4. Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gern. Den Angehörigen kurz vor dem eigenen Tod die schwierige Entscheidung der Organspende zu überlassen, verschärft eine für diese bereits enorm schwere Situation unnötig.

Ich freue mich, dass der Spiegel noch auf einen weiteren Apsekt eingeht, den man nicht immer aussprechen mag: Die Manipulationen haben (wohl) nicht dazu geführt, dass jemand ein Organ erhalten hat, der es nicht brauchte. Es kann sein, dass Personen Organe erhalten haben, die sie nicht so dringend brauchten wie die, die sie eigentlich erhalten sollten. Dies setzt aber zunächst voraus, dass derzeitige Verteilsystem im Eurotransplant-Raum für ausgereift zu halten, was man durchaus bezweifeln kann. Selbst wenn mit den eigenen Organen also jemand bedacht wird, der nicht bei Eurotransplant Priorität hatte, hat man damit ein oder mehrere Menschenleben mehr gerettet, als ohne Organspende.

Zahl der Organspender sinkt

Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als sogenannte Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz mitteilt, ist die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland um 8 % gesunken. Die DSO sieht die Ursachen hierfür in den Skandalen an verschiedenen deutschen Kliniken in den letzten Monaten, über die die Süddeutsche Zeitung etwa mit einer eigenen Themenseite berichtet.

Nicht nur der Spiegel meint jedoch, die DSO sei letztlich wohl selbst Teil des Problems, dass Organspende in Deutschland eher schleppend verläuft, immer noch viel zu viele Patienten auf den Wartelisten sterben und Deutschland im Eurotransplant-Verbund, d.h. in dem Austauschverbund mit sechs weiteren europäischen Ländern seit Jahren mehr Organe aus dem System nimmt als es hineingibt.

Die DSO selbst entscheidet nicht über die Vergabe der Organe, dies ist Aufgabe eben jener holländischen Stiftung Eurotransplant, währen die DSO die „Entnahme von Organen verstorbener Spender einschließlich der Vorbereitung von Entnahme, Vermittlung und Übertragung“ koordinieren soll, § 11 Abs. 1 S. 2, S. 1 TPG.

„Anwendungsprobleme der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“

Mit den „Anwendungsprobleme[n] der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“ beschäftigt sich ein gerade von mir in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2012, 734) veröffentlicher Aufsatz, der nun bei Beck-Online, im Beck-Shop, diversen Unibibliotheken und natürlich über den Buchhandel verfügbar ist.

Die Informationsfreiheitsgesetze gewähren Jedermann ohne Begründung einen Anspruch zu bei Behörden, teilweise auch öffentlichen Unternehmen, vorhandenen Informationen.

Die institutionellen Strukturen erweisen sich jedoch gerade im Gesundheitswesen als äußerst heterogen, von den klassischen Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, über öffentliche Unternehmen (auch in Privatrechtsform wie diverser Servicegesellschaften), bis hin zu in- und ausländischen Stiftungen (etwa Eurotransplant) finden sich eine Vielzahl möglicher Organisationsformen.

Dies hat zur Folge, dass selbst im Bund und in den Ländern, die bereits Informationsfreiheitsgesetze geschaffen haben, Auskunftsansprüche etwa gegen die Stiftung Eurotransplant als für Organenpfänger lebensentscheidende Institution, aber auch gegen Ärztekammern oder Kassenärztliche Vereinigungen nur sehr schwer begründbar sind (was ich in meinem Aufsatze versuche) bzw. scheitern. Hier kumulieren sich leider die negativen Seiten der ungeheurer vielfältigen, nicht unbedingt auf Transparenz und Verantwortung ausgelegten Strukturen im Gesundheitswesen mit den Defiziten der Informationsfreiheitsgesetze.

Nicht vergessen werden soll an dieser Stelle aber auch, dass zumindest für den Bundesbereich und in den elf Ländern, die eigene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt haben, in Teilen Transparenz erreichbar ist, wie sie vor einigen Jahren noch undenkbar schien.